Misslungene Regelung für «Whistleblower»

5. März 2020 News

Der Nationalrat ist seiner Kommission für Rechtsfragen bei der Regelung des «Whistleblowers» gefolgt und nicht auf die Vorlage für den Schutz von Hinweisgebern in Unternehmen eingetreten. Damit ist die entsprechende Teilrevision des Obligationenrechts nach über 10 Jahren gescheitert.

Seit 2009 wird um eine Regelung für die rechtmässige Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz gerungen. Jetzt ist die entsprechende Teilrevision des Obligationenrechts ohne Resultat abgebrochen worden. Der Nationalrat ist mit 147 zu 42 Stimmen nicht auf das Geschäft des Bundesrates «Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz» (13.094) eingetreten. Mit der Vorlage sollte klar definiert werden, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmer zusätzlich zu den bisherigen Möglichkeiten rechtmässig an eine Behördenstelle oder an die Öffentlichkeit gelangen darf.

Der Bundesrat schlug eine Kaskadenregelung vor, die der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützte. Erste Anlaufstelle für Arbeitnehmer, die Unregelmässigkeiten melden wollen – sogenannte Whistleblower – muss demnach immer das Unternehmen selber sein. Die Behörden einzuschalten, ist nur dann erlaubt, wenn betriebsintern nicht adäquat reagiert wird. Der Gang an die Öffentlichkeit schliesslich bleibt Fällen vorbehalten, in denen die zuständige Behörde untätig bleibt.

Kritisiert wurde im Nationalrat, dass die vorgeschlagene Regelung zu kompliziert und zu wenig wirksam sei. Bundesrätin Karin Keller-Sutter appellierte vergeblich an den Rat, die Vorlage zu unterstützen, deren Normen die Rechtssicherheit verbessern. Eine bessere Vorlage könne sie nicht in Aussicht stellen, und ein ausgebauter Kündigungsschutz sei in absehbarer Zukunft nicht mehrheitsfähig.

Bei der Vorlage handelte es sich um einen nachgebesserten Entwurf, für den sich der SAV bis zuletzt einsetzte. Eine erste Version hatte das Parlament im Jahr 2015 zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückgeschickt.