Regelung für «Whistleblower» in Sichtweite

4. Mai 2015 News

Die Regelung der «Whistleblower»-Problematik ist auf gutem Weg: Nimmt der Nationalrat in der Sondersession den Entwurf des Bundesrats ebenfalls an, schafft er damit Klarheit, wann Arbeitnehmende Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz rechtmässig an eine Behördenstelle melden dürfen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt die kurz vor dem Abschluss stehende Lösung.

Wenn Arbeitnehmende auf Missstände im Unternehmen aufmerksam machen, sollen ihnen keine unberechtigten Sanktionen drohen. Um dies zu garantieren, muss jedoch der Kündigungsschutz nicht ausgebaut werden. Vielmehr ist klar zu definieren, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmender rechtmässig Meldung an eine Behördenstelle erstatten darf. Der Vorschlag des Bundesrats schafft diese Rechtssicherheit. Erste Anlaufstelle für Arbeitnehmende, die Unregelmässigkeiten melden wollen (sogenannte Whistleblower) muss demnach immer das Unternehmen selber sein. Die Behörden einzuschalten, ist nur dann erlaubt, wenn betriebsintern nicht adäquat reagiert wird. Der Gang an die Öffentlichkeit schliesslich bleibt Fällen vorbehalten, in denen die zuständige Behörde untätig bleibt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt diese Kaskadenregelung.

Seit 2009 wird um eine Regelung für die rechtmässige Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz gerungen. Jetzt ist die entsprechende Teilrevision des Obligationenrechts auf der Zielgeraden angelangt: In der Sondersession hat es der Nationalrat in der Hand, das vom Ständerat bereits abgesegnete Geschäft ebenfalls anzunehmen und es damit zu einem guten Abschluss zu bringen.

Nach dem Willen der nationalrätlichen Rechtskommission soll die Vorlage hingegen nochmals zurück an den Bundesrat, um sie einfacher zu formulieren. Dies würde den Prozess indes nur unnötig verzögern, indem erneut das Feld für inhaltliche Anpassungen geöffnet würde – auf die Gefahr hin, die vorliegende, gute Lösung zu verschlechtern. Überdies ist angesichts der Komplexität der Materie stark zu bezweifeln, dass es gelänge, den Gesetzesentwurf verständlicher zu formulieren.