Ständeratskommission sistiert Motion für Lohnkontrolleure

1. Februar 2013 News

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats hat eine Motion für die Einführung eines staatlichen Kontrollmechanismus zur Gewährleistung der Lohngleichheit von Männern und Frauen sistiert. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diesen Entscheid gegen vorschnelle Interventionen in den Arbeitsmarkt.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) hat beschlossen, die Behandlung einer Motion zu sistieren, welche die Einführung eines staatlichen Kontrollmechanismus zur Gewährleistung der Lohngleichheit von Männern und Frauen verlangt. Sie will vor einem Entscheid die Auswertung des «Lohngleichheitsdialogs» abwarten, mit der Mitte 2014 zu rechnen ist. Die Kommission stellte fest, dass freiwillige Massnahmen zur Verwirklichung der Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen wichtig und staatliche Kontrollen der falsche Weg sind.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Entscheid der WBK-S. Es wäre tatsächlich störend, wenn die Einführung staatlicher Kontrollmassnahmen in die Wege geleitet würde, bevor die Möglichkeiten freiwilliger Massnahmen ausgelotet sind.

Vor allem aber bestehen grundsätzliche Vorbehalte gegenüber einem staatlichen Kontrollmechanismus. Viele Unternehmen überprüfen die Frage der Lohngleichheit sehr sorgfältig. Die statistischen Lohnunterschiede von 20 Prozent lassen sich zu einem grossen Teil mit unterschiedlicher Ausbildung, Funktion, Berufserfahrung etc. erklären. In der Regel bleiben nur wenige Prozente Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zurück, die nicht sofort erklärt werden können. Zudem können die individuellen Komponenten eines Lohnes nicht einfach von einem Inspektor überprüft werden. Die Erfahrung zeigt, dass dies – soll es seriös gemacht sein – mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist und nicht immer zu schlüssigen Ergebnissen führt.