Schweizerischer Arbeitgeberverband für den Verzicht auf die Anrufung der Ventilklausel

19. März 2013 Medienmitteilungen

Angesichts der bisherigen Entwicklung der Arbeitskräfte-Zuwanderung aus den EU-Staaten wird der Bundesrat in den kommenden Wochen über die Anrufung der Ventilklausel gemäss dem Freizügigkeitsabkommen CH – EU entscheiden müssen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband tritt für den Verzicht auf die Anrufung ein.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband setzte sich intensiv mit der Frage auseinander, ob die Schweiz die Ventilklausel anwenden und die Zuwanderung aus der EU kontingentieren soll, wenn die entsprechenden Limiten gemäss Freizügigkeitsabkommen erreicht sind. Er erwog dabei verschiedene Aspekte des Entscheids: Die Auswirkungen einer Kontingentierung auf den Arbeitsmarkt und ihre effektiven Bremseffekte für die Zuwanderung, die innenpolitische Bedeutung einer Ventilklausel-Anrufung (insbesondere im Lichte der kommenden Abstimmungen über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien und die Volksinitiativen zur Beschränkung der Zuwanderung) sowie die Auswirkungen des Entscheids auf das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU.

In seiner Gesamtbeurteilung kommt der Schweizerische Arbeitgeberverband zum Schluss, dass auf die Anrufung der Ventilklausel verzichtet werden sollte. Zunächst ist festzustellen, dass die Zuwanderung aus den EU-Staaten weit geringer ist als in den Spitzenjahren vor der Finanzkrise. Dementsprechend wäre der limitierende Effekt einer Kontingentierung für den Zustrom der entsprechenden Arbeitskräfte beschränkt. Die Kontingentierung wäre zudem nur noch für ein Jahr möglich, denn ab Juni 2014 gilt in jedem Fall die volle Freizügigkeit.

In dieser Situation erscheint es unverhältnismässig, die Personaldispositionen der Unternehmungen mit neuen Rekrutierungs-Restriktionen zu stören. Der Verzicht auf die Anrufung der Ventilklausel wird sich zudem positiv auf die weitere Entwicklung des bilateralen Wegs im Verhältnis mit der EU auswirken.

Mit dem Verzicht auf die Anrufung der Ventilklausel unter den aktuellen Umständen wird dieses Instrument keineswegs generell infrage gestellt. Es muss vielmehr auch in die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien eingebaut werden, um einen unverhältnismässigen Anstieg der Zuwanderung aus dem neuen EU-Mitgliedstaat nach Ablauf der Einführungsfristen zu verhindern.