Schutzstatus S: Arbeitgeber begrüssen bessere Planbarkeit

9. November 2022 News

Angesichts der Lage in der Ukraine hat der Bundesrat entschieden, dass der Schutzstatur S nicht vor dem 4. März 2024 aufgehoben wird. Die Arbeitgeber begrüssen diesen Entscheid, der den Unternehmen in Bezug auf die Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten Planungssicherheit ermöglicht.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) blickt nach wie vor mit grosser Besorgnis auf die Kampfhandlungen und das daraus entstandene Leiden der Zivilbevölkerung in der Ukraine. Auch rund zehn Monate nach Kriegsbeginn ist nicht zu erwarten, dass sich die Lage in der Ukraine auf absehbare Zeit stabilisiert. So muss nach wie vor auf dem gesamten Staatsgebiet der Ukraine mit kriegerischen Handlungen gerechnet werden. Angesichts dessen hat der Bundesrat an seiner Sitzung entschieden, den Schutzstatus S bis am 4. März 2024 nicht aufzuheben, sofern sich die Lage im Land nicht nachhaltig stabilisiert.

Der SAV befürwortet diesen Entscheid, der für die Schutzsuchenden und alle anderen Beteiligten – insbesondere auch die Arbeitgeber – Klarheit schafft. Die Arbeitgeber begrüssen insbesondere, dass der Entscheid frühzeitig gefällt wurde und sind überzeugt, dass die dadurch entstehende Planungssicherheit die Unternehmen animieren wird, die Arbeitsmarktintegration der Schutzsuchenden voranzutreiben und mittels Aufnahme in Arbeits-, Praktika- und Lehrstellen weiter zu intensivieren. Entsprechend wichtig wird es sein, genügend lange Übergangsfristen vorzusehen, damit nach Aufhebung des Schutzstatus insbesondere eine gestaffelte Rückkehr geordnet erfolgen kann.

Bereits Mitte Oktober hatte die Europäische Union signalisiert, dass sie eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für die ukrainischen Flüchtlinge bis im Frühjahr 2024 plant. Im Gegensatz dazu gilt der Schutzstatus S in der Schweiz so lange, bis der Bundesrat eine Aufhebung beschliesst. Dieser hat mehrfach betont, dass sich die Schweiz an der EU ausrichten wird.

Der Schutzstatus S wurde vom Gesetzgeber rückkehrorientiert konzipiert. Es ist deshalb nicht vorgesehen, dass die Geflüchteten nach Kriegsende dauerhaft in der Schweiz bleiben. Damit würde eine Situation geschaffen, in welcher man Personen aus der Ukraine gegenüber Personen aus anderen Drittstaaten, die in einer ähnlichen Situation sind, bevorzugt. Dies würde neue Unsicherheiten in Bezug auf die bestehenden gesetzlichen Grundlagen für die Zuwanderung von Arbeitskräften schaffen – dies galt es von Anfang an unbedingt zu vermeiden. Der SAV begrüsst daher, dass das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bereits in diesem Stadium einen Plan für die Aufhebung des Schutzstatus und die Rückkehr ins Heimatland erarbeitet.