Der Nationalrat stimmte dem Geschäft des Bundesrates «Mobilität von Dienstleistungserbringern. Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich» (21.053) einstimmig zu. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung.
Das Abkommen mit Grossbritannien wurde bereits Ende 2020 unterzeichnet und wird seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewendet. Es wurde nötig, dadas Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU infolge des Brexit keine Anwendung mehr auf das Vereinigte Königreich findet. Das Abkommen gilt zunächst für zwei Jahre und regelt den gegenseitigen Marktzugang. Es sieht vor, dass die Schweiz für Dienstleistungserbringer aus Grossbritannien das bekannte Meldeverfahren fortführt und die flankierenden Massnahmen für diese Dienstleistungserbringer vollumfänglich weiterbestehen. Auf Seiten des Vereinigten Königreichs liegen Marktzugangsverpflichtungen in über 30 Dienstleistungssektoren vor. Ausserdem gewährt es den Schweizer Dienstleistungserbringern gewisse Vorzugsbedingungen, wie beispielsweise keinen notwendigen Nachweis der englischen Sprache. Dienstleistungserbringer aus der Schweiz erhalten einen Zugang für 12 Monate innerhalb einer Periode von 24 Monaten.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst diesen Entscheid und den damit einhergehenden Abschluss dieses Abkommens. Wichtig ist, dass in Zusammenhang mit der Berufsanerkennung von beruflichen Dienstleistungserbringern die Äquivalenzanerkennung durch Grossbritannien so rasch als möglich erfolgt. Grossbritannien habe zugesagt, die Anerkennung von Schweizer Berufsabschlüssen zu prüfen, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin laut «SDA-Keystone» im Parlament. Erste Fortschritte seien bereits erzielt worden.