Wer eine Person am Arbeitsplatz belästigt, wer Andere mit Worten, Gesten oder Taten demütigt, verletzt geltendes Recht. Unter sexueller Belästigung am Arbeitsplatz fällt jedes belästigende Verhalten sexueller Natur oder ein anderes Verhalten aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, das die Würde des Menschen am Arbeitsplatz beeinträchtigt. Darunter fallen insbesondere Drohungen, das Versprechen von Vorteilen, das Auferlegen von Zwang und das Ausüben von Druck zum Erlangen eines Entgegenkommens sexueller Art.
Mehrere Gesetze, unter anderem das Gleichstellungsgesetz und das Arbeitsgesetz, regeln den Schutz der Arbeitnehmenden vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat die Persönlichkeit des Arbeitnehmenden zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen. Mit der gesetzlich geregelten Fürsorgepflicht werden die Arbeitgeber somit nicht nur verpflichtet, die Sicherheit der Mitarbeitenden beispielsweise bei gefährlichen Arbeiten zu schützen. Sie haben auch eine gewalt- und diskriminierungsfreie Arbeitsumgebung sicherzustellen – dazu gehört auch der Schutz vor sexueller Belästigung.
Die Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, das Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz aktiv anzugehen. In den meisten Fällen nehmen diese ihre Pflichten wahr. Dort, wo weitere Anstrengungen nötig sind, gilt es jedoch zu Handeln. Dazu sind unter anderem zwei wesentliche Massnahmen nötig: Zum einen geht es um die Prävention. Diese erfordert Richtlinien, die eine Nulltoleranzpolitik gegenüber sexueller Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz festschreiben. Wichtig ist, dass diese klar formuliert und allen Mitarbeitenden bekannt sind. Zum anderen müssen vertrauensvolle Meldeprozesse geschaffen werden, damit sexueller Belästigung wirksam entgegentreten werden kann. Dazu gehört eine unabhängige Anlaufstelle, welche das Vertrauen der Mitarbeitenden hat, sodass sich Betroffene frühzeitig an sie wenden. Diese Struktur ermöglicht eine zeitnahe Reaktion auf Hinweise und eine sorgfältige Aufarbeitung der Vorfälle. Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat hierzu eine hilfreiche Broschüre auf seiner Website publiziert.