Nein zu staatlich vorgeschriebenem Vaterschaftsurlaub

30. Oktober 2013 News

Der Bundesrat hat in einem Bericht zum Vaterschafts- bzw. Elternurlaub als einer möglichen Massnahme zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf Stellung bezogen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt eine gesetzliche Regelung ab. Vielmehr muss über einen Vaterschaftsurlaub auf Branchen- bzw. Betriebsebene entschieden werden können – genauso wie über Pensenreduktionen nach der Geburt eines Kindes.

Der Bundesrat nimmt in einem Bericht zum Vaterschafts- bzw. Elternurlaub eine Auslegeordnung vor und präsentiert diesbezüglich acht verschiedene Modelle. Diese sind im Obligationenrecht, in der beruflichen und privaten Vorsorge oder in der Erwerbsersatzordnung verankert. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein solcher Urlaub zu einer partnerschaftlicheren Rollenteilung in der Familie beitragen kann. Somit könne ein Vaterschaftsurlaub die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für junge Familien verbessern. Allerdings ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht erste Priorität hat. Denn im Gegensatz zu familien- und schulergänzenden Betreuungsangeboten betreffe ein solcher Urlaub nur die begrenzte Zeit nach der Geburt eines Kindes.

Gleichzeitig hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, eine bundesrechtliche Regelung zu prüfen, wonach Arbeitnehmer nach der Geburt ihres Kindes das Erwerbspensum um maximal 20 Prozent reduzieren können.

Familien- und schulergänzende Angebote wichtig
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) teilt die Meinung des Bundesrats, wonach eine gesamtschweizerische Einführung eines Vaterschafts- oder Elternurlaubs zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht erste Priorität hat. Der SAV unterstützt zwar die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, doch sollten dabei familien- und schulergänzende Betreuungsangebote im Vordergrund stehen – und nicht Vaterschaftsurlaube, die nur die begrenzte Zeit nach der Geburt eines Kindes betreffen. Zudem sollen die Branchen und Unternehmen frei sein, über die Einführung und die Ausgestaltung eines Vaterschaftsurlaubs zu befinden. Sie müssen nicht nur die Kosten einer solchen Massnahme tragen, sondern auch die damit verbundenen Abwesenheiten organisieren.

Skepsis gegenüber staatlich verordneten Pensenreduktionen
Der SAV steht der Idee des Bundesrats sehr skeptisch gegenüber, ein gesamtschweizerisches Recht einführen zu wollen, wonach Arbeitnehmer nach der Geburt eines Kindes ihr Arbeitspensum um maximal 20 Prozent reduzieren können. Auch eine solche Massnahme kann nicht staatlich vorgeschrieben, sondern muss auf Branchen- bzw. Betriebsebene entschieden werden. Gerade in kleineren Unternehmen müssen Pensenreduktionen aus organisatorischen Gründen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber individuell abgesprochen werden.