Nationalrat sieht von Begründungspflicht ab

6. Dezember 2016 News

Der Nationalrat schwenkt grundsätzlich auf die vom Ständerat vorgeschlagene Lösung zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative ein, ohne jedoch die Arbeitgeber zur Begründung von Absagen zu verpflichten. Damit ebnet er ein weiteres Stück Weg zu einer Einigung, die sowohl mit vertretbarem Aufwand zur besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials beiträgt, als auch die bilateralen Verträge mit der EU sichert.

Der Nationalrat befürwortet zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative einen Inländervorrang, der die Arbeitgeber zur Meldung offener Stellen und zur Einladung von geeigneten Stellensuchenden zu einem Bewerbungsgespräch verpflichtet. Die gemeldeten Stellen sind zunächst exklusiv den bei den Regionalen Arbeitsvermittlungen (RAV) registrierten Stellensuchenden zugänglich. Die RAV stellen den Arbeitgebern Dossiers von Stellensuchenden zu. Die Entscheidung, welche dieser Kandidaten für die betreffende Stelle geeignet sind und entsprechend zum Gespräch eingeladen werden, liegt jedoch beim Arbeitgeber. Dieses Regime soll nach Wirtschaftsregionen differenziert für Berufsgruppen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit gelten. Im Unterschied zum Ständerat sieht die grosse Kammer jedoch von einer Begründungspflicht von Absagen gegenüber den RAV ab, wenn sich ein Arbeitgeber gegen diese Stellensuchenden entscheidet. Eine Mitteilung über das Resultat des Bewerbungsgesprächs genügt.

Ein solcher Inländervorrang bringt gegenüber dem «Modell Müller» des Ständerats für die Arbeitgeber weniger bürokratischen Aufwand mit sich. Gleichwohl muss festgehalten werden, dass die vom Nationalrat beschlossene Lösung keine Abstufung der Massnahmen vorsieht. Um eine übermässige Bürokratie zu vermeiden, wäre es angezeigt, die Meldepflicht und die Einladungspflicht nicht gleichzeitig, sondern stufenweise in Abhängigkeit allfälliger arbeitsmarktlicher Probleme innerhalb der jeweiligen Berufsgruppe einzuführen. Ebenso müsste die Zuwanderungsentwicklung berücksichtigt werden, sodass die Massnahmen nur solange in Kraft bleiben, wie es das Ausmass der Zuwanderung in die Schweiz erfordert.