Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) ist gegen Lohndiskriminierung. Er setzt dabei aber auf Freiwilligkeit – staatliche Interventionen lehnt er ab. Insofern begrüsst der SAV, dass sich der Bundesrat bei der Durchsetzung der Lohngleichheit alle Möglichkeiten offen lässt und freiwillige Massnahmen damit im Spiel bleiben.
| Daniella Lützelschwab
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst, dass der Bundesrat sich bei der Durchsetzung der Lohngleichheit alle Möglichkeiten offen lässt und damit freiwillige Massnahmen im Spiel bleiben. Der Bundesrat wird demnächst einen Evaluationsbericht über das beendete Lohngleichheits-Projekt vorlegen.
Auch der SAV engagiert sich gegen Lohndiskriminierung. Er setzt dabei aber auf Freiwilligkeit, staatliche Interventionen lehnt er ab. Zusammen mit dem Eidgenössischen Gleichstellungsbüro prüfte er denn auch Instrumente, welche die freiwillige Durchsetzung der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau ermöglichen. Erstes Resultat dieser Zusammenarbeit ist eine Plattform, die unter anderem Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, rechtliche Hintergründe, Statistiken und einen Selbsttest zum Thema Lohngleichheit bereithält.
Ihre Ansprechperson
Daniella Lützelschwab
Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht (inkl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
Die durch das Bundesamt für Statistik veröffentlichten Daten zeigen, dass sich die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern auch 2024 weiter verringert haben. Dieser langfristige Trend deutet darauf hin, dass sich die Profile von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zunehmend angleichen. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband bleibt entscheidend, dass die Debatte auf einer sachlichen Interpretation der Daten basiert.
Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für ein allgemeines Obligatorium in der Krankentaggeldversicherung. Wie ein kürzlich veröffentlichter Bericht zeigt, verfügt bereits ein grosser Teil der Unternehmen über eine Krankentaggeldversicherung. Fälle, in denen ein Betrieb keine Versicherungsdeckung erhält, sind selten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Haltung des Bundesrats. Wichtig ist allerdings, dass Unternehmen, die eine Krankentaggeldversicherung abschliessen möchten, ein entsprechendes Angebot erhalten.
Als Sommerserie publiziert der Schweizerische Arbeitgeberverband einzelne Beiträge des kürzlich publizierten Jahresberichts in leicht gekürzter oder aktualisierter Form. Die Schweizer Sozialpartnerschaft setzt auf praxistaugliche Lösungen statt staatlicher Überregulierung. Ihre Stärke liegt in der Nähe zum…
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat heute die Vernehmlassung zu seinem Merkblatt über Wettbewerbsabreden auf Arbeitsmärkten eröffnet. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wird den vorliegenden Entwurf prüfen und sich im Rahmen der Vernehmlassung einbringen.