Zum Ende der Frühjahressession beugte sich der Nationalrat über das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG). Dabei sprach er sich für eine Lockerung der Zuwanderungsregelung für eine begrenzte Gruppe von Erwerbstätigen aus Drittstaaten aus (22.067). Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst diesen Entscheid, denn der Verbleib von in der Schweiz ausgebildeten und mit den hiesigen Gegebenheiten vertrauten Fachkräften ist für die Schweizer Wirtschaft zentral.
Mittels der Änderung des AIG soll die Motion 17.3067 «Wenn die Schweiz teure Spezialisten ausbildet, sollen sie auch hier arbeiten können» umgesetzt werden. Diese fordert, dass an Schweizer Hochschulen ausgebildete Drittstaatsangehörige aus Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel einfach und unbürokratisch in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben können. Der SAV unterstützte den Vorschlag von Beginn an, da er eine weitere Massnahme gegen den Fachkräftemangel darstellt.
Im Rahmen der parlamentarischen Vorberatung war eine Mehrheit der zuständigen Kommission der Ansicht, dass man die Tertiär B-Abschlüsse bei dieser Zulassungserleichterung nicht ausser Acht lassen darf. Demnach sollte die erleichterte Zulassung nicht wie vom Bundesrat vorgesehen nur für Absolventen von Universitäten und ETHs gelten, sondern für jene der gesamten Tertiärstufe.
Die Arbeitgeber begrüssen diese Ausweitung, erachten aber gewisse Voraussetzungen als wichtig. Dazu gehört ein bestimmter Anteil an physischer Präsenz in der Schweiz während der Ausbildungszeit, um auszuschliessen, dass sich die betreffenden Personen entweder gar nicht oder nur für das Ablegen der Eintritts- oder Abschlussprüfung in der Schweiz aufhalten.