Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen: keine Verkleinerung der Kontingente

1. Oktober 2013 News

Die Kontingente für Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen sollen für 2014 mindestens gleich gross ausfallen wie für 2013. Bei den Kurzaufenthaltsbewilligungen für Personen aus Drittstaaten würde der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) 500 zusätzliche Bewilligungen begrüssen, bei den Kurzaufenthaltsbewilligungen für Dienstleister aus der EU/Efta verlangt der SAV 1000 Bewilligungen mehr. Angesichts der besseren Konjunkturaussichten sind diese Forderungen legitim. Zudem geht es bei beiden Kontingentstypen lediglich um temporäre Aufenthalte in der Schweiz.

Der Bund bestimmt jährlich die Kontingentszahlen für Kurzaufenthalter und Aufenthalter, die in der Schweiz erwerbstätig sind. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) fordert für 2014 mindestens gleich grosse Kontingente wie für 2013. Eine Verkleinerung der Kontingente würde gegenüber der Wirtschaft ein falsches Zeichen setzen.

Bei den Kurzaufenthaltsbewilligungen für Personen aus Drittstaaten würde der SAV eine Vergrösserung des Kontingents um 500 Bewilligungen begrüssen. Angesichts der hohen Kontingentsausschöpfung im laufenden Jahr und der besseren Konjunkturaussichten ist dies legitim; nicht zuletzt geht es bei diesen Bewilligungen lediglich um vorübergehende Aufenthalte in der Schweiz. Nicht akzeptabel wäre eine Verkleinerung des Kontingents.

Mit Blick auf die Kurzaufenthaltsbewilligungen für Dienstleistungserbringer aus der EU/Efta fordert der SAV eine Vergrösserung des Gesamtkontingents um 1000 Bewilligungen. Die Kontingente, die quartalsweise vergeben werden, waren im laufenden Jahr jeweils nach 1,5 bis 2 Monaten ausgeschöpft (analog zu 2012). Eine Erhöhung der Bewilligungszahl würde also dem Bedarf entsprechen. Auch bei diesem Kontingentstyp geht es um temporäre Aufenthalte in der Schweiz und nicht um dauerhafte Zuzüge.