Kein staatlich vorgeschriebener Vaterschaftsurlaub

15. April 2015 News

Die nationalrätliche Sozialkommission hat sich knapp für einen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub ausgesprochen. Der Arbeitgeberverband bedauert diesen Entscheid. Über einen Vaterschaftsurlaub müssen die Branchen bzw. Betriebe entscheiden – und nicht der Staat. Die Finanzierung über die Erwerbsersatzordnung ist ebenfalls problematisch.

Die Sozialkommission des Nationalrats hat sich knapp für einen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub ausgesprochen. Damit leistet sie der Motion von Nationalrat Candinas Folge. Dieser fordert einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub – bezahlt aus der EO-Kasse. Kostenpunkt: rund 190 Millionen Franken pro Jahr.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt einen staatlich vorgeschriebenen und EO-finanzierten Vaterschaftsurlaub hingegen ab. Zwar unterstützt der Arbeitgeberverband die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Doch sollten dabei familien- und schulergänzende Betreuungsangebote im Vordergrund stehen – und nicht Vaterschaftsurlaube, die nur einen temporären Effekt haben. Zudem sollten die Branchen und Unternehmen frei sein, über die Einführung und die Ausgestaltung eines Vaterschaftsurlaubs zu befinden. Einerseits müssen sie die Kosten einer solchen Massnahme mittragen, andererseits die damit verbundenen Abwesenheiten kompensieren.

Die Finanzierung über die Erwerbsersatzordnung (EO) ist ebenfalls problematisch. Zwar schloss die EO-Rechnung 2014 mit einem Plus von 122 Millionen Franken ab. Gemäss den Finanzprojektionen des Bundes wird der EO-Fonds bereits in wenigen Jahren sogar eine Reserve von mehr als einem Jahresergebnis ausweisen. Gerade in dem zurzeit schwierigen wirtschaftlichen Umfeld ist es aber angezeigt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu entlasten. Mit einer Senkung der arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierten EO-Beiträge (anstelle eines Leistungsausbaus in Form eines Vaterschaftsurlaubs) hätte man jedenfalls ein Instrument zur Hand.

Eine solche Entlastung ist auch deshalb angezeigt, weil im Rahmen der Altersvorsorge-Reform eine Zusatzfinanzierung notwendig sein wird – mit entsprechender finanzieller Belastung für Wirtschaft und Gesellschaft. Die Priorität in der Sozialpolitik liegt dabei klar auf der Sicherung der heutigen Renten – und nicht auf der Einführung eines Vaterschaftsurlaubs. Die Sozialkommission des Ständerats tut gut daran, den Entscheid ihrer Schwesterkommission zu korrigieren.