Höchstzahlen für Spezialisten aus Drittstaaten bleiben gleich

3. Dezember 2013 News

Die Höchstzahlen für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten sowie für Dienstleister aus der EU/Efta bleiben gemäss Bundesrat für 2014 gleich. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hätte bei den Kurzaufenthaltsbewilligungen für Spezialisten aus Drittstaaten sowie für Dienstleister aus der EU/Efta zusätzliche Bewilligungen begrüsst. Die hohe Kontingentsausschöpfung im laufenden Jahr und die besseren Konjunkturaussichten hätten dies gerechtfertigt.

Der Bundesrat hat entschieden, die Kontingente für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten sowie für Dienstleister aus EU-/Efta-Ländern gleich zu belassen. Für 2014 gelten somit folgende Höchstzahlen:

  • 3500 Aufenthaltsbewilligungen bzw. 5000 Kurzaufenthaltsbewilligungen für Personen aus Drittstaaten
  • 500 Aufenthaltsbewilligungen bzw. 3000 Kurzaufenthaltsbewilligungen für Dienstleistungserbringer aus der EU/Efta

Bei den Kurzaufenthaltsbewilligungen für Spezialisten aus Drittstaaten hätte der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) 500 zusätzliche Bewilligungen begrüsst, bei den Kurzaufenthaltsbewilligungen für Dienstleister aus der EU/Efta hätte der SAV 1000 Bewilligungen mehr erwartet. Angesichts der hohen Kontingentsausschöpfung im laufenden Jahr und der besseren Konjunkturaussichten sind diese Forderungen legitim. Zudem geht es bei beiden Kontingentstypen lediglich um temporäre Aufenthalte in der Schweiz und nicht um eine dauerhafte Zuwanderung.