Erwerbslosigkeit gleich Arbeitslosigkeit?

8. Dezember 2016 Fokus
Von Simon Wey

Die Erwerbslosenquote des Bundesamts für Statistik und die Arbeitslosenquote des Staatssekretariats für Wirtschaft werden oft synonym verwendet. Sie erheben jedoch nicht exakt dasselbe, weshalb es zu Missverständnissen und teils unzulässigen Schlussfolgerungen kommt. Konzeptionell ist die Erwerbslosen- der Arbeitslosenquote überlegen. Letztere ist dagegen in kürzeren Zeitabständen und kleinräumiger verfügbar.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft erhebt monatlich die Arbeitslosenquote auf Basis aller bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) registrierten Stellensuchenden. Das Bundesamt für Statistik hingegen stützt sich bei seiner quartalsweise veröffentlichten Erwerbslosenquote auf die Definition der Internationalen Arbeitsorganisation und ermittelt die Zahl der Erwerbslosen mittels telefonischer Interviews.

Beide Herangehensweisen haben ihre Vor- und Nachteile. So ist die Arbeitslosenquote häufiger und auf kantonaler Ebene verfügbar, ist aber insofern ungenau, als sich nicht alle Stellensuchenden bei einem RAV registrieren. Die Erwerbslosenquote wiederum kann verzerrt sein, wenn erwerbslose Personen telefonisch besser erreichbar sind als erwerbstätige. Dafür eignet sie sich sowohl für quantitative als auch für qualitative Aussagen im nationalen und internationalen Kontext. Weil sie sich mit ihren unterschiedlichen Qualitäten gegenseitig ergänzen, sind indes beide Quoten unerlässlich.

Der «Fokus» mit dem Titel «Erwerbslosigkeit gleich Arbeitslosigkeit? Eine Würdigung» markiert den Startpunkt einer neuen Publikationsreihe des Schweizerischen Arbeitgeberverbands. Damit leistet er einen Beitrag zu einem besseren Verständnis des Arbeitsmarkts. Er nimmt aktuelle Fragen in den «Fokus», präsentiert Zahlen sowie Fakten und ordnet diese kurz und prägnant ein.