Nach der Verabschiedung des Umsetzungsgesetzes zur Masseneinwanderungs-Initiative (MEI) durch das eidgenössische Parlament haben verschiedene Kreise angekündigt, das Referendum dagegen zu ergreifen. Offensichtlich ist es ihnen nicht gelungen, die nötige Anzahl Unterschriften zu sammeln. Das Gesetz kommt damit nicht vors Volk und kann Anfang 2018 in Kraft gesetzt werden. Es sieht vor, dass Arbeitgeber in Berufsgruppen, Tätigkeitsbereichen und Wirtschaftsregionen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit offene Stellen den Regionalen Arbeitsvermittlungen melden und die ihnen zugestellten, passenden Bewerbungsdossiers inländischer Arbeitskräfte prüfen.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband steht hinter dieser Umsetzung, die zum einen Anliegen der MEI aufnimmt, ohne zum anderen die Personenfreizügigkeit und die gesamten bilateralen Verträge mit der EU aufs Spiel zu setzen. Dass das Referendum gegen das Gesetz nicht zustande kommen wird, lässt sich als Zeichen deuten, dass der vom Parlament zäh ausgehandelte Inländervorrang in den Augen des Volkes so schlecht nicht ist. Nun geht es darum, das Gesetz auf Verordnungsebene in eine praxistaugliche, unbürokratische und wirksame Regelung umzusetzen.