Der Verteuerung des Faktors Arbeit muss gestoppt werden

30. Oktober 2019 News

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) folgt dem Bundes- und Nationalrat bei der Frage nach einem 14-wöchigen bezahlten Urlaub für die Betreuung schwer kranker Kinder und einem zusätzlichen bezahlten Kurzurlaub von zehn Tagen pro Jahr zur Betreuung anderer Familienmitglieder. Mit diesem Entscheid blendet sie die zunehmende Belastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern komplett aus.

Die SGK-S steht einstimmig hinter dem Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung (19.027), wie sie gestern mitteilte. Dabei lassen die Kommissionsmitglieder die zunehmende finanzielle Belastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern völlig unberücksichtigt. So sollen die Arbeitskosten für die Arbeitgeber sowie die Lohnabzüge für die Arbeitnehmer nach dem unlängst beschlossenen Vaterschaftsurlaub nun für das nächste gesellschaftliche Anliegen erhöht werden: den Betreuungsurlaub sowie den neuen Kurzurlaub zur Betreuung von Familienmitgliedern. Ausserdem steht bereits die Elternzeit zur Diskussion. Dies ist ein massloser Katalog von Forderungen nach bezahlter Freizeit.

Die demografischen Herausforderungen betreffen die ganze Gesellschaft. Die Verlagerung dieser gesellschaftlichen Forderungen in die Arbeitswelt in Form von beitragsfinanzierten Lohnabgaben ist aber angesichts der organisatorischen, personellen und finanziellen Konsequenzen für die Unternehmen kein gangbarer Weg. So hat die Belastung der Bürger und der Wirtschaft durch Zwangsabgaben in der Schweiz praktisch europäische Spitzenwerte erreicht. Die hiesigen Abgaben übertreffen mittlerweile gar deutlich den Durchschnitt aller OECD-Länder (siehe Grafik).

«All diese neuen Forderungen nach bezahlter Freizeit führen zu erhöhten Lohnnebenkosten und verteuern den Faktor Arbeit massiv. Deshalb lehnen wir sie aus Arbeitgebersicht dezidiert ab», betont Daniella Lützelschwab, SAV-Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht. Angesichts der immensen Zusatzauslagen, die bereits wegen der Überalterung auf die Sozialwerke zukommen, dürfen nicht fortwährend Leistungen des Gesundheitswesens den lohnbeitragsfinanzierten Sozialwerken übertragen werden.

Die Arbeitgeber sind bereit, ihre Verantwortung wahrzunehmen und einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenbetreuung zu leisten. Dies tun die Unternehmen mit verschiedenen, auf ihre betrieblichen Möglichkeiten abgestimmten Massnahmen. «Die Arbeitgeber leisten ihren Beitrag, um die Anliegen zur Vereinbarkeit von Beruf und familiären Aufgaben im eigenen Einflussbereich zu verbessern. Sie können vor allem die zeitlichen Rahmenbedingungen für die Betreuung von Angehörigen schaffen», sagt Daniella Lützelschwab.