Zulassungserleichterung für Drittstaatenangehörige mit Schweizer Hochschulabschluss

17. Februar 2022 Vernehmlassungen

Für ausländische Absolventen einer Schweizer Hochschule sollen Zulassungserleichterungen gelten. Die Drittstaatenkontingente dürfen durch diese Fachkräfte nicht belastet werden, so die Meinung der Arbeitgeber.

Angesichts des herrschenden Fachkräftemangels sind viele Branchen darauf angewiesen, die benötigten Spezialisten aus aller Welt rekrutieren zu können. Ausländische Absolventen einer Schweizer Hochschule stellen hierbei ein grosses Potenzial dar.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt grundsätzlich die heute in Kraft stehende Regelung, dass die Zulassung für den Schweizerischen Arbeitsmarkt für Erwerbstätige aus Drittstaaten an die Voraussetzung geknüpft ist, dass diese vom Schweizer Arbeitsmarkt nachgefragt werden. Ebenso unterstützt der SAV die heutige Ausnahme vom Inländervorrang für Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interesse ist. In der Praxis kann aber das Kriterium der «hohen Spezialisierung» dazu führen, dass die betreffende Person keinen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt erhält und damit diesem Markt verloren geht. Die in der Vernehmlassung zu erfüllenden Kriterien dürfen deshalb dem Revisionsanliegen nicht entgegenstehen. Die Schweiz hat viele Ressourcen in die Ausbildung dieser Fachkräfte investiert, die auch in der Schweiz genutzt werden sollen.

Der SAV begrüsst daher den Vorschlag, der mittels Ausnahme von den Drittstaatenkontingenten eine Zulassungserleichterung für an Schweizer Hochschulen ausgebildete Fachkräfte vorsieht.