Bundesrat lehnt Mindestlohn-Initiative zu Recht ab

16. Januar 2013 News

Der Bundesrat spricht sich gegen die Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne» aus. Er bekräftigt damit seinen Richtungsentscheid vom 4. Juli 2012. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die klare Ablehnung der Initiative.

Der Bundesrat spricht sich gegen die Volksinitiative «Für den Schutz fairer Löhne» (Mindestlohn-Initiative) aus. Mit seiner Botschaft an das Parlament lehnt er die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Damit bekräftigt der Bundesrat seinen Richtungsentscheid vom 4. Juli 2012.

Die Mindestlohn-Initiative verlangt von Bund und Kantonen, dass sie die Festlegung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen fördern und einen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn festsetzen. Nach Ansicht des Bundesrats stellt die Initiative Lohnfestsetzungsmechanismen infrage, die sich in der Schweiz seit Jahrzehnten bewährt haben.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) teilt die Meinung des Bundesrats. Der SAV lehnt gesetzliche Mindestlöhne und somit die Mindestlohn-Initiative aus folgenden Gründen entschieden ab:

  • Gesetzliche Mindestlöhne verstossen gegen die Vertragsfreiheit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und greifen in die lohnpolitische Gestaltungsfreiheit der Sozialpartner ein.
  • Gesetzliche Mindestlöhne behindern eine dezentrale, marktorientierte Lohnfindung und sind mit einer liberalen Wirtschaftsordnung nicht vereinbar.
  • Sie gefährden Arbeitsplätze und schaden damit letztlich jenen Arbeitnehmern, die mit gesetzlichen Mindestlöhnen angeblich geschützt werden sollen.
  • Der SAV befürwortet sozialpartnerschaftliche Lohnvereinbarungen, welche die Möglichkeiten der Branchen/Betriebe und die Bedürfnisse der Arbeitnehmer angemessen berücksichtigen.