Bundesrat hält am Niveau der Drittstaatenkontingente fest

28. November 2019 News

Die Zahl der Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus EU-/EFTA-Staaten werden im Jahr 2020 unverändert weitergeführt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Entscheid der Landesregierung, weil er berücksichtigt, dass die Schweizer Wirtschaft genügend hoch qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten rekrutieren können muss.

Die Schweizer Wirtschaft beschäftigt primär inländische Fachkräfte. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) richtet sich seit Jahren an diesem Arbeitskräfte-Pool aus, indem er etwa bei der Erarbeitung von Massnahmen zur besseren Arbeitsmarktpartizipation von Müttern, älteren Arbeitnehmern oder von Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung mitwirkt. Trotzdem werben hiesige Unternehmen in der Schweiz fehlende Arbeitskräfte notgedrungen in Drittstaaten an. Diese Rekrutierungspraxis ermöglicht den Arbeitgebern die effiziente Besetzung ihrer Stellen und reduziert den Mangel an hoch qualifizierten Fachkräften.

Der SAV forderte deshalb im Rahmen der Vernehmlassung vom Bundesrat, die Höchstzahlen der Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringen aus dem EU-/EFTA-Raum aus dem Jahr 2019 nicht zu unterschreiten.

Die Arbeitgeber fanden Gehör: Der Bundesrat entschied an seiner Sitzung vom 27. November 2019, dass im kommenden Jahr wiederum 8500 Spezialisten aus Drittstaaten rekrutiert werden dürfen, davon 4500 Arbeitnehmer mit Aufenthaltsbewilligung B, 4000 mit Kurzaufenthaltsbewilligung L. Auch die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringer aus EU-/EFTA-Staaten blieben mit 3000 Einheiten für Kurzaufenthalter L und 500 für Aufenthalter B unverändert.

Mit der Beibehaltung der 2018 nach oben korrigierten Anzahl an Kontingenten – besonders bei den B-Bewilligungen – reagiert der Bundesrat auf den ausgewiesenen Bedarf der Unternehmen nach hoch qualifizierten Fachkräften. Zentral ist für den SAV zudem, dass die Landesregierung den Konsequenzen eines möglichen No-Deal-Brexit Rechnung trägt und separate Höchstzahlen für erwerbstätige Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs festgelegt hat. So kann die Schweizer Wirtschaft im Falle eines ungeregelten EU-Austritts dennoch 3500 Fachkräfte aus dem Vereinigten Königreich rekrutieren – 2100 Arbeitskräfte mit B-, 1400 mit L-Bewilligung.