Arbeitgeber erwarten eine Stellenmeldepflicht mit Augenmass

25. Mai 2018 News

Der Bundesrat hat die provisorische Liste der meldepflichtigen Berufsarten bestätigt. Die Erstellung und Publikation der Liste wurde überarbeitet und an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung delegiert. Dessen ungeachtet sind für den Schweizerischen Arbeitgeberverband weitere Verbesserungen notwendig.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat in seiner Vernehmlassungsantwort ein erstes Mal die teilweise nicht nachvollziehbaren und nicht sachgerechten Gruppierungen von Berufsarten und Berufsbezeichnungen bemängelt, die der Stellenmeldepflicht zugrunde gelegt werden. Das Anliegen wurde vom Staatssekretariat für Wirtschaft Seco aufgenommen und ans Bundesamt für Statistik (BFS) zur Aufnahme in die nächste Revision der Schweizerischen Berufsnomenklatur (SBN 2000) weitergeleitet. Eine unpräzise und nicht sachgerechte Erfassung kann dazu führen, dass Berufsarten mit einer Arbeitslosigkeit über der Schwelle von 8 Prozent zu liegen kommen, obwohl darin auch Berufe enthalten sind, die bei einer präziseren Erfassung nicht unter die Meldepflicht fallen würden. Zudem werden die Arbeitgeber verunsichert, ob eine neu zu besetzende Stelle meldepflichtig ist oder eben nicht.

So lange die Liste vom BFS nicht angepasst ist, tappen die Unternehmen im Dunkeln. Vor diesem Hintergrund erwarten die Arbeitgeber, dass die Stellenmeldepflicht vom SECO mit Augenmass umgesetzt wird. Es kann nicht sein, dass die entstehende Unsicherheit durch die weite Erfassung von Berufsarten bei der Meldung von offenen Stellen gegen die Arbeitgeber verwendet wird. Vielmehr zählen die Arbeitgeber dabei auf die Unterstützung der dafür zuständigen Behörde. Umgekehrt werden die Arbeitgeber trotz zusätzlichen administrativen Aufwands und den erschwerten Startbedingungen alles daransetzen, dass stellenlose inländische Arbeitskräfte mit der Stellenmeldepflicht rasch und effizient wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden können.