«1:12»-Initiative schadet Standort Schweiz

15. Mai 2013 News

Ein willkürlich festgelegtes Verhältnis zwischen höchstem und tiefstem Lohn in den Unternehmen ist ein durch nichts zu rechtfertigender und schädlicher Eingriff in die liberale Wirtschaftsordnung der Schweiz. Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt die «1:12»-Initiative somit entschieden ab.

Die «1:12»-Initiative bedeutet einen nicht zu rechtfertigenden und schädlichen Eingriff in die liberale Wirtschaftsordnung der Schweiz. Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt die Initiative aus folgenden Gründen ab:

  • Die «1:12»-Initiative greift ungerechtfertigt in die Vertragsautonomie und die lohnpolitische Gestaltungsfreiheit der Unternehmen, ihrer Mitarbeiter und der Sozialpartner ein.
  • Die «1:12»-Initiative ist in wichtigen Punkten unklar und provoziert Reaktionen der Unternehmen, die dem Standort Schweiz und den Beschäftigten schaden.
  • Die «1:12»-Initiative setzt falsche Prioritäten, indem sie eine Verschlechterung der sehr guten Bedingungen auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt riskiert – nur für den Versuch, die Lohnexzesse einer kleinen Minderheit einzudämmen.
  • Die «1:12»-Initiative nimmt grosse Ausfälle bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in Kauf und schmälert so die Umverteilungsmöglichkeiten zulasten der schwächeren Arbeitnehmer.