Zu zaghafter Schritt zur Normalisierung der Wirtschaft

17. Februar 2021 Medienmitteilungen

Die vom Bundesrat angekündigten Lockerungen sind für die Wirtschaft ein Lichtblick, aber keine Kehrtwende. Dafür ist eine kohärente Politik notwendig, welche die Schäden des Lockdown auf Volksgesundheit und Wirtschaft umfassend einbezieht. Die Arbeitgeber haben mit ihrem Lockerungsplan, bei dem die Durchimpfung eine zentrale Steuerungsgrösse ist, die Richtung in vier Etappen vorgezeichnet.

Der Bundesrat bereitet sich zögerlich auf Lockerungsschritte vor. Ab dem 1. März sollen Läden, Museen, Bibliotheken sowie Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen im Aussenbereich wieder geöffnet werden. Bei den im Monatsrhythmus erfolgenden späteren Lockerungsschritten sollen, eine günstige Entwicklung vorausgesetzt, weitere Aktivitäten zugelassen werden. Nach Konsultation der Kantone wird der Bundesrat am 24. Februar definitiv entscheiden.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst, dass der Bundesrat den umstrittenen Lockdown schrittweise zurückfahren will und damit der Schweizer Wirtschaft eine gewisse Perspektive verschafft. Der Bundesrat hat es aber im ersten Lockerungsschritt versäumt, die Home-Office-Pflicht wieder in die ursprüngliche Empfehlung umzuwandeln und die Aussenbereiche von Restaurants wieder zugänglich zu machen. Für den Dachverband ist unverständlich, dass die Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz, die sich bewährt haben, in der bundesrätlichen Strategie kein grösseres Gewicht einnehmen. Ungeachtet dessen setzt sich der SAV weiterhin für eine strikte Anwendung und Optimierung der Schutzmassnahmen ein, die von den Unternehmen mit grossem Aufwand entwickelt worden sind.

Der SAV bemängelt die «vorsichtige» Strategie des Bundesrats. Zum einen fehlt nach wie vor ein transparenter, kohärenter und auf klaren Messkriterien beruhender Plan. Zum andern werden die Schäden des Lockdown auf Volksgesundheit und Wirtschaft zu wenig einbezogen. Das beste Unterstützungsprogramm besteht darin, dass die Arbeitgeber ihre Betriebe öffnen und ihre Mitarbeiter sicher arbeiten können. Deshalb muss der Bundesrat den Lockerungsplan berücksichtigen, den economiesuisse und SAV entwickelt haben. Die Strategie der Wirtschaft beruht auf nachvollziehbaren Prinzipien, setzt vermehrt auf Eigenverantwortung und richtet sich vorwiegend am Grad der Durchimpfung der Bevölkerung aus.

Der SAV begrüsst die Botschaft zur Änderung des Covid-19-Gesetzes, wonach der Bund auch im 2021 die Kosten für die Corona-bedingten Kurzarbeitsentschädigungen übernimmt. Dadurch wird verhindert, dass diese Leistungen über zusätzliche Lohnbeiträge finanziert werden müssen. Der SAV befürwortet auch, dass der Bundesrat die Kompetenz erhalten soll, die Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate auszuweiten. Positiv ist ferner, dass die Voranmeldefrist für Kurzarbeit vorübergehend aufgehoben wird. Die Arbeitgeber fordern das Parlament auf, die bundesrätlichen Beschlüsse in der Frühlingssession ohne Abstriche zu bestätigen.

Der SAV begrüsst ausserdem die Anpassungen des Covid-Härtefallprogramms, wonach die Härtefallleistungen auf nunmehr 10 Mrd. Franken nochmals verdoppelt werden. Die Arbeitgeber appellieren dabei erneut an den Bund und die Kantone, die Härtefälle aufgrund der sich weiter zuspitzenden Lage so unbürokratisch und einfach wie möglich abzuwickeln. Die Kantone sind aufgrund ihrer substanziellen Kostenbeteiligung weiterhin angehalten, die Vergabe der Gelder sorgfältig zu kontrollieren.

Daneben bereitet der Bundesrat vorsorglich und zusammen mit den Banken eine Neuauflage eines Covid-Solidarbürgschaftssystems vor. Diese Vorbereitungen sind richtig, damit rasch eingegriffen werden kann, sofern sich in den Unternehmen auf breiter Front Liquiditätsengpässe abzeichnen.

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