Wegfall aller behördlichen Einschränkungen ist richtig

30. März 2022 News

Der bundesrätliche Entscheid, zur normalen Lage zurückzukehren, kommt für die Wirtschaft zum richtigen Zeitpunkt. Mit dem Wegfall der restlichen Einschränkungen können die Arbeitgeber wieder selber die Verantwortung für sichere Arbeitsplätze übernehmen. Bei der Einforderung von Arztzeugnissen wegen Erkrankungen an Covid-19 ist kulant zu handeln.

Wenig überraschend hebt der Bundesrat die besondere Lage auf, worauf sich die Landesregierung während 668 Tagen in ihrer Corona-Politik gestützt hat. Mit der Rückkehr zur normalen Lage werden die letzten Massnahmen der Covid-19-Verordnung auf den 1. April gestrichen, namentlich die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Ausserdem werden die Kosten für repetitive Tests in Lagern nicht mehr übernommen.

Der Bundesrat schliesst indessen nicht aus, dass wegen der inzwischen endemischen Entwicklung künftig saisonale Erkrankungswellen auftreten. Um dafür gewappnet zu sein, will er die Strukturen so erhalten, dass die Kantone und der Bund besonders beim Testen, Impfen, Contact-Tracing und der Meldepflicht der Spitäler rasch reagieren können. Für die Aufgabenverteilung während einer bis im Frühling 2023 dauernden Übergangsphase legt der Bund ein Grundlagenpapier vor, das bis am 22. April bei den Kantonen, Parlamentskommissionen und Sozialpartnern in Konsultation gegeben wird. Mit dem Wechsel von der besonderen in die normale Lage gibt der Bund die Hauptverantwortung wieder an die Kantone ab.

Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) kommt die Rückkehr zur normalen Lage zum richtigen Zeitpunkt, denn die öffentliche Gesundheit dürfte in den kommenden Monaten kaum mehr gefährdet sein. Gleichwohl wäre es verfrüht, jetzt das Ende der Corona-Krise auszurufen. Darum bleibt vorsichtiges Handeln in allen Lebensbereichen – nicht nur am Arbeitsplatz – auch nach der Aufhebung der Einschränkungen ein wichtiges Gebot.

Mit dem Wegfall der restlichen behördlichen Einschränkungen können sich die Arbeitgeber wieder auf eigenverantwortliches Handeln besinnen. Die Fürsorgepflicht setzt dabei den gesetzlichen Rahmen, um die Gesundheit der Mitarbeiter bestmöglich zu schützen. Dazu kann es je nach betrieblicher Situation sinnvoll sein, dass die in den letzten zwei Jahren entwickelten und optimierten Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz wo nötig auch weiterhin angewendet werden.

Mit der Aufhebung der Isolationspflicht empfiehlt der SAV, bei der Einforderung von Arztzeugnissen wegen einer Erkrankung an Covid-19 Kulanz walten zu lassen. Als unbürokratische Lösung kann etwa ein positives Testresultat als Alternative zum Arztzeugnis vorgezeigt werden. Zu beachten sind allerdings verbindliche Regeln zum Einholen eines Arztzeugnisses, wie sie häufig mit der Krankentaggeldversicherung vereinbart sind. Dann stellt das Arztzeugnis die Grundlage für die Zahlung von Krankentaggeldleistungen dar.