Vorsicht ist jetzt oberstes Gebot!

3. Dezember 2021

Mit dem Verzicht auf eine Homeoffice-Pflicht und den Anpassungen der Einreiseregeln beweist der Bundesrat Augenmass. Mit der Ausweitung der generellen Maskenpflicht auf den Arbeitsplatz können sich die Arbeitgeber einverstanden erklären. Am wichtigsten ist jetzt aber ein vorsichtiges Verhalten in der ganzen Bevölkerung.

Nach einer Kurzkonsultation hat der Bundesrat verschiedene Verschärfungen im Rahmen seiner Corona-Politik beschlossen. Davon sind die Unternehmen direkt betroffen, indem ab dem 6. Dezember die generelle Maskenpflicht in Innenräumen auch am Arbeitsplatz gilt. Zudem spricht der Bundesrat eine dringliche Homeoffice-Empfehlung aus, um die Kontakte am Arbeitsplatz zu reduzieren. Auf die Umwandlung der bestehenden Homeoffice-Empfehlung in eine Pflicht verzichtet die Landesregierung, nachdem eine grosse Mehrheit der Kantone und der Sozialpartner eine solche Pflicht abgelehnt hat.

Der Bundesrat hat rasch reagiert, weil er die jetzige Pandemie-Lage als sehr kritisch einstuft. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) sind die bundesrätlichen Beschlüsse insgesamt nachvollziehbar und decken sich weitgehend mit der eigenen Lagebeurteilung. Wichtiger als eine Ausweitung der Massnahmen ist für die Arbeitgeber jedoch, das bestehende Instrumentarium überall weiterhin konsequent anzuwenden. Denn die Unternehmen haben seit Beginn der Pandemie grosse eigene Anstrengungen unternommen und ein Massnahmendispositiv geschaffen, mit dem die Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz wirkungsvoll verhindert wird.

Insofern wäre eine generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wie sie der Bundesrat jetzt einführt, nach Ansicht des SAV nicht zwingend gewesen. Die Arbeitgeber anerkennen aber, dass die Maskenpflicht im Sinne einer weiteren Vorsichtsmassnahme so lange angemessen ist, bis die zusätzlichen Gefahren einer Überlastung der Spitäler gebannt sind.

Aus denselben Gründen haben die Arbeitgeber die jetzt nicht umgesetzte Umwandlung der bestehenden Homeoffice-Empfehlung in eine Homeoffice-Verpflichtung abgelehnt. Eine solche Verschärfung wäre unverhältnismässig und wenig wirksam gewesen. Die letzten eineinhalb Jahre haben deutlich gemacht, dass die Homeoffice-Empfehlung funktioniert. Sie wird in den Unternehmen verantwortungsbewusst und unter Berücksichtigung der aktuellen epidemiologischen Lage angewendet. Im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht schöpfen die Arbeitgeber das Potenzial der Arbeit zuhause wenn immer möglich aus.

Der SAV ist ebenfalls einig mit dem Bundesrat, die Sofortmassnahmen bei der Einreise wieder rückgängig zu machen. Mit der Aufhebung der Quarantäne und der Verschärfung der Testpflicht ist das richtige Mass gefunden, um Ansteckungen zu erkennen, ohne grosse wirtschaftliche Schäden zu verursachen. Grenzüberschreitende Geschäftsreisen sind besonders für exportabhängige Unternehmen essenziell, um ihre Kundenbeziehungen aufrechtzuerhalten.

Der SAV appelliert nicht nur an das Verantwortungsbewusstsein in den Betrieben, sondern auch an die Eigenverantwortung in der ganzen Bevölkerung. Mit einem vorsichtigen Verhalten im Alltag, einer Einschränkung der Mobilität auf das Notwendigste, der konsequenten Einhaltung von Abstandsregeln und Hygienevorschriften sowie einer hohen Impfbereitschaft kann einer steigenden Viruslast die Spitze gebrochen und ein weiterer Lockdown abgewendet werden.

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