Bestehende Instrumente strikt anwenden

30. November 2021 News

Angesichts der aktuellen Viruszirkulation und der neuen Variante gibt der Bundesrat die Wiedereinführung von verstärkten Massnahmen in eine Kurzkonsultation. Die Arbeitgeber prüfen eine Ausweitung der Maskenpflicht, lehnen jedoch eine generelle Homeoffice-Plicht weiterhin ab. Statt Verschärfungen müssen nun die bestehenden Instrumente strikt angewendet werden.

Aufgrund neuer Risiken hat der Bundesrat in einer ausserordentlichen Sitzung entschieden, eine Konsultation zu verstärkten Massnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie durchzuführen. Mit raschem Handeln will der Bundesrat möglichst wenig Zeit verlieren und die Ausbreitung der neuen Virusvariante Omikron aufhalten. Bereits am Freitag soll definitiv über die Wiedereinführung eines härteren Corona-Regimes entschieden werden.

Als Massnahmen zum Schutz am Arbeitsplatz schlägt der Bundesrat drei Varianten vor: eine generelle Maskenpflicht in Innenräumen, Homeoffice für ungeimpfte oder nicht genesene Mitarbeiter und eine generelle Homeoffice-Pflicht. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) wird vorbehältlich der Konsultation seiner Mitglieder die Variante eins mit einer generellen Maskenpflicht befürworten, sofern die Belegung in den Spitälern verschärfte Massnahmen unausweichlich macht. Solange die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitswesens nicht akut ist, reichen für den SAV indessen die bestehenden bewährten Schutzmassnahmen aus, um die Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz zu minimieren. Als unverhältnismässig und wenig wirksam lehnt der SAV eine Homeoffice-Pflicht weiterhin ab.

Die Arbeitgeber sind überzeugt, dass neue einschneidende Instrumente gesellschaftliche Spannungen verschärfen und für die Wirtschaft zu belastend wären. Neben der strikten Anwendung der vorhandenen Instrumente bleibt eine hohe Impfquote das wichtigste Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Deshalb muss jetzt der Bund auch möglichst schnell ein Angebot für eine Booster-Impfung vorantreiben.