Übergangsregelung bei den Corona-Tests

24. September 2021 News

Der Bundesrat will die Phase der kostenlosen Covid-Tests beenden, angesichts erhöhten politischen Drucks die Kostenpflicht aber 10 Tage später einführen. Bis Ende November gratis bleiben die Tests für Erstgeimpfte. Ausserdem soll der Zugang zu PCR-Pooltests für Unternehmen erleichtert werden.

Der Bundesrat will die bisherigen Gratistests zum Erkennen einer Covid-Erkrankung nach dem 10. Oktober kostenpflichtig machen. Noch bis Ende November übernimmt er die Kosten für Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Tests bei Personen, die eine erste Impfung erhalten haben, jedoch noch kein Zertifikat haben. Mit der neuen Lösung will der Bundesrat sicherstellen, dass auch für Personen, die etwas mehr Zeit für die Impfung benötigen, keine Kosten durch die Ausdehnung der Zertifikatspflicht entstehen. Weiterhin ausgenommen von den kostenpflichtigen Tests sind Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, Personen mit Symptomen und Angehörige von Personen in Heimen oder Spitälern.

Kantone, Sozialpartner und weitere Kreise können sich bis zum 28. September in einer Konsultation zu den Vorschlägen äussern. Der bundesrätliche Vorschlag ist ein Entgegenkommen ans Parlament, das nochmals Druck machte. Die nationalrätliche Gesundheitskommission wie auch mehrere Parteien forderten, dass Corona-Tests gratis bleiben. Die Kantone sprachen sich hingegen für ein Ende des Gratistest-Regimes aus.

Der Bundesrat begründet die Aufhebung der Kostenpflicht damit, dass es nicht Aufgabe der Allgemeinheit ist, die Testkosten für Personen zu finanzieren, die sich nicht impfen lassen. Gemäss eigenen Berechnungen belaufen sich die Testkosten beim Bund auf wöchentlich rund 50 Millionen Franken.

Der Bundesrat schickt ausserdem in Konsultation, dass zusätzlich zu den bestehenden kantonalen Testprogrammen ab Mitte Oktober schweizweit PCR-Pooltests koordiniert werden. Damit sollen breite Hotspot-Testungen sowie repetitive Pooltests in allen Kantonen ermöglicht werden. Die repetitiven Testungen für Schulen, Gesundheitseinrichtungen und Unternehmen werden über externe Dienstleister abgewickelt. Wie der Bundesrat weiter schreibt, soll zudem neu auch die individuelle, kostenpflichtige Teilnahme an Speichel-PCR-Pooltests für Testzertifikate möglich werden. Mit diesem Verfahren können infizierte Personen zuverlässiger identifiziert werden als mit Antigen-Schnelltests.

Um die Beantragung des Schweizer Covid-Zertifikats für Einreisende zu erleichtern und die Kantone zu entlasten, will der Bund ferner eine zentrale elektronische Anmeldestelle für Covid-Zertifikate aufbauen. Damit können etwa Geschäftsreisende oder Touristen einfacher am gesellschaftlichen Leben in der Schweiz teilnehmen.