Spielraum für erste Verkürzung der Massnahmen genutzt

19. Januar 2022 Medienmitteilungen

Der Bundesrat ist bei seinen Entscheiden zur Verlängerung der bestehenden Massnahmen zwar hinter den Erwartungen der Wirtschaft zurückgeblieben. Die Arbeitgeber begrüssen aber die verkürzte Befristung von Kontaktquarantäne und Homeoffice-Pflicht sowie die Lockerungen bei den Einreisebestimmungen.

Der Bundesrat hat nach der Konsultation von Kantonen, Parteien und Sozialpartnern die jüngsten Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus bis Ende März verlängert. Davon ausgenommen ist die Homeoffice-Pflicht, die auf Ende Februar aufgehoben wird. Ebenfalls auf Ende Februar befristet wird die eingeschränkte Kontaktquarantäne. Sie gilt für Personen, die im gleichen Haushalt wohnen oder ähnlichen regelmässigen und engen Kontakt haben, ausser sie sind in den letzten vier Monaten geimpft worden oder genesen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) ist mit der früheren Aufhebung der Homeoffice-Pflicht zufrieden, hatte sich aber in der Vernehmlassung aufgrund der verkürzten Quarantänefrist und der rigorosen Anwendung der Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz bereits ab dem 25. Januar für die Rückkehr zur Homeoffice-Empfehlung ausgesprochen.

Bei den übrigen Massnahmen ist der Bundesrat den Empfehlungen der Arbeitgeber nur teilweise gefolgt. Gemäss dem SAV hätten diese Massnahmen, darunter die 2G- und 2G-plus-Regeln und die Maskenpflicht in Innenräumen, höchstens bis Ende Februar verlängert werden sollen. Die Arbeitgeber erwarten nun vom Bundesrat, dass er den weiteren Verlauf der Pandemie unter epidemiologischen und medizinischen Überlegungen, aber auch unter wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten genau verfolgt. Oberstes Prinzip der Landesregierung muss dabei sein, eine Normalisierung in allen Lebensbereichen zum frühestmöglichen Zeitpunkt anzustrengen.

Dass die Gültigkeitsdauer von Zertifikaten für Geimpfte und Genesene auf 270 Tage verkürzt wird, ist für den SAV unumgänglich. Mit dieser EU-kompatiblen Anpassung funktioniert der internationale Reiseverkehr weiterhin reibungslos. Hilfreich für internationale Geschäftsreisen ist ausserdem, dass die Testpflicht für Geimpfte und Genesene bei der Einreise in die Schweiz aufgehoben wird.

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