Gestützt auf das Covid-19-Gesetz will der Bundesrat Organisatoren von Grossveranstaltungen und den Kantonen schrittweise wieder Anlässe mit mehreren hundert Teilnehmern ermöglichen. In einer Testphase im Juni sollen Veranstaltungen mit 300 bis 600 Personen möglich sein, die jeweils von den Kantonen bewilligt werden. Je nach diesen Erfahrungen sollen dann Grossanlässe mit bis zu 10 000 Besuchern wieder erlaubt werden.
Der Bundesrat spricht vage von Öffnungen im Sommer. Auf einen konkreten Fahrplan will er sich indessen nicht festlegen. Klar ist, dass Lockerungen möglich werden, wenn sich die Pandemie nicht weiter verschlimmert und die Impfungen in der Schweiz zügig vorankommen.
Der Öffnungsplan ist ein ermutigendes Zeichen für die Veranstalter und erlaubt ihnen, ihre Event-Planungen anzugehen. Zudem erhalten die Veranstalter unter gewissen Bedingungen eine Entschädigung, wenn die epidemiologische Lage im Sommer überkantonale Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen doch wieder verunmöglicht. Gemäss dem Bundesrat beträgt die Kostenbeteiligung von Bund und Kantonen pro Veranstaltung höchstens 5 Mio. Franken. Der Veranstalter muss 30’000 Franken der ungedeckten Kosten und einen Selbstbehalt von 20 Prozent übernehmen.
Die Entscheidungshilfe muss mit einer Verordnung konkretisiert werden. Deshalb wird unter anderem bei den Kantonen, den betroffenen Branchenverbänden und den Dachorganisationen der Sozialpartner bis am 10. Mai eine Vernehmlassung durchgeführt.