Schulterschluss der Sozialpartner gegen die Begrenzungsinitiative

22. Juni 2020 News

Bundesrätin Karin Keller-Sutter sprach sich zusammen mit Vertretern der Sozialpartner für ein Nein gegen die Begrenzungsinitiative aus. Für die Arbeitgeber wäre eine Annahme der Initiative verantwortungslos und würde die Wirtschaft nachhaltig schwächen. Mit den bewährten Flankierenden Massnahmen bleiben die Löhne in der Schweiz geschützt.

Medienanlass in Bern zur Begrenzungsinitiative.

Am 27. September wird das Stimmvolk über die Begrenzungsinitiative der SVP entscheiden. Die Initiative will die seit dem Jahr 2002 geltende Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU aufheben. Dies würde zwangsläufig zur Ablehnung aller Abkommen der Bilateralen I führen, da sie über die sogenannte Guillotine-Klausel miteinander verknüpft sind. Mit der Zerstörung des bilateralen Wegs würde die Schweiz nicht nur ihre erfolgreiche Europapolitik über Bord werfen, sondern auch eine Krise mit dem grössten Exportmarkt und wichtigsten Handelspartner der Schweiz heraufbeschwören.

Die Wirtschaft setzt sich im Abstimmungskampf vereint gegen die verantwortungslose Initiative ein. Der Nein-Allianz schliessen sich nun auch die Gewerkschaften an, wie die Spitzen von Schweizerischem Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse an einer Medienkonferenz in Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter mitteilten.

Arbeitgeber-Präsident Valentin Vogt resümierte vor den Medien, dass die bilateralen Verträge für die Exportnation Schweiz eine Erfolgsgeschichte sind, die Wohlstand für alle schaffen. So sind die teuerungsbereinigten Löhne seit Einführung der Bilateralen I im Schnitt um 0,7 Prozent pro Jahr gewachsen; in den zehn Jahren davor waren es magere 0,2 Prozent pro Jahr. Gleichzeitig sind mehr Arbeitsplätze für Einheimische geschaffen worden. Die Erwerbstätigenquote aller 15- bis 64-Jährigen lag 2019 bei rekordverdächtigen 80,5 Prozent. Vogt unterstrich, dass sich die Arbeitgeber trotz Personenfreizügigkeit weiterhin gegen eine ungewollte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt einsetzen werden. Mit den Flankierenden Massnahmen werden Verstösse gegen das Schweizer Lohnschutzniveau und die Arbeitsbedingungen kontrolliert und Missbräuche erfolgreich geahndet.