Punktuelle Lockerungen und weiterhin fehlende Perspektiven

14. April 2021 News

Der Bundesrat beurteilt die Lage in der Corona-Pandemie weiterhin als fragil, beschliesst aber kleine Öffnungsschritte. Die Arbeitgeber vermissen an diesem vorsichtigen Kurs, dass er mit einer konkreten Perspektive für Wirtschaft und Gesellschaft verbunden wird.

Der Bundesrat hat mit seinen neusten Beschlüssen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie darauf verzichtet, das ganze Öffnungspaket umzusetzen, wie es im März zur Vernehmlassung an die Kantone ging. Diese Zurückhaltung begründet er im Wesentlichen mit der epidemiologischen Situation. Vier der fünf definierten Richtwerte für weitere Lockerungen sind nicht erfüllt.

Immerhin hat sich die Landesregierung durchgerungen, die von Experten als praktisch risikolos bezeichnete Öffnung der Terrassen von Restaurants unter Einhaltung der Schutzmassnahmen zu beschliessen. Weil viele Gastrobetriebe mit dieser Regelung nicht kostendeckend wirtschaften können, wird die ganze Branche wie bisher mit öffentlichen Geldern unterstützt. Die Kantone hatten sich einstimmig für die Öffnung der Restaurantterrassen ausgesprochen, auch weil sich zunehmend die Erkenntnis durchsetzt, dass Ansteckungen draussen höchst selten vorkommen. Ausserdem werden kleine Kultur- und Sportanlässe wieder eingeschränkt möglich, und Studierende können unter Einhaltung von umfassenden Schutzmassnahmen wieder an die Berufs- und Hochschulen zurückkehren.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Kontaktquarantäne für Mitarbeitende von Unternehmen entfällt, die über ein Testkonzept verfügen und der vor Ort tätigen Belegschaft mindestens einmal pro Woche Testungen anbieten.

Der SAV vermisst hingegen, dass der Bundesrat seine Öffnungsstrategie konsequent an den Fortschritt der Durchimpfung anpasst, der zu wenig rasch erfolgt. Dazu müssen die Impfzentren ihre Anstrengungen verstärken. Zu einer klaren Perspektive für die Wirtschaft gehört zudem, dass die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt wird. Darüber hinaus sind die Richtwerte, die Gesundheitsaspekte betreffen, nach Ansicht der Arbeitgeber zwingend durch wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte zu ergänzen.