Der Sozialpartnerkompromiss als Fundament einer erfolgreichen BVG-Revision

4. Februar 2020 Medienbeiträge

Der austarierte Sozialpartnerkompromiss stabilisiert und modernisiert die zweite Säule. Diese Reform braucht die berufliche Vorsorge so rasch als möglich.

Niemand würde das eigene Haus auf Treibsand bauen. Hält der Boden nicht, dann halten auch die stärksten Mauern nicht. Genau dieses Szenario droht der Altersvorsorge im Allgemeinen und der beruflichen Vorsorge im Speziellen, wenn es nicht bald zu Reformen kommt. Wir bauen auf zunehmend morschem Fundament, denn die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) krankt an überhöhten Rentenversprechen.

Um diesem Missstand Einhalt zu gebieten, haben der Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse und der Arbeitgeberverband (SAV) zusammen den Sozialpartnerkompromiss erarbeitet. Der Bundesrat hat kürzlich auf dieser Basis ein Vernehmlassungsverfahren gestartet. Der Kompromiss korrigiert die gröbsten strukturellen Defizite: Erstens wird das Rentenniveau trotz sofortiger Reduktion des rentenbildenden Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent gehalten. Dank dieser Senkung wird die Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentnern deutlich reduziert. Zweitens werden Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen und Teilzeitbeschäftigte besser versichert. Davon profitieren besonders Frauen in Form von höheren Renten. Drittens werden ältere Arbeitnehmer dank tieferen Beitragssätzen in die berufliche Vorsorge am Arbeitsmarkt konkurrenzfähiger.

Damit auch bei den unmittelbar nach Inkrafttreten der Reform in Pension gehenden Erwerbstätigen das Rentenniveau gehalten werden kann, braucht es für diese sogenannte Übergangsgeneration einen solidarisch finanzierten Zuschuss. Diesen garantierten Rentenzuschlag erhalten die ersten 15 Jahrgänge. Aus einer bürgerlichen Sicht mag dieses Element störend sein. Doch ermöglicht es nicht nur den Kompromiss, sondern macht die Lösung auch für gewerbliche Branchen finanzierbar. Der Sozialpartnerkompromiss ist mit Kosten von 0,8 Prozent Lohnbeiträgen, die je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt werden, gut austariert.

Mit dem Sozialpartnerkompromiss können nicht alle Probleme aus der Welt geschaffen werden. Jedoch wird damit die beruflichen Vorsorge wieder auf ein solideres Fundament gestellt. Daneben bleibt eine generelle Rentenaltererhöhung, wie sie auch die Jungfreisinnigen mit der Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge» fordern, unumgänglich. Richtigerweise findet diese Diskussion aber in der AHV-Debatte statt.

Dieser Beitrag erschien in der ersten Ausgabe 2020 des «Schweizer Freisinn».