Anfang Juli haben die drei nationalen Dachverbände Schweizerischer Arbeitgeberverband (SAV), Travail.Suisse und der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) den gemeinsam ausgearbeiteten Sozialpartnerkompromiss dem Bundesrat unterbreitet. Mit dem Vorschlag kann die berufliche Vorsorge (BVG) modernisiert und gestärkt werden, ohne das bisherige Rentenniveau zu senken. Dies bekräftigt nun der Bundesrat nochmals. Er stützt sich in seiner Vernehmlassung auf den Kompromiss und verwendet die gleichen Eckwerte wie die Sozialpartner.
Der Sozialpartnerkompromiss ist der einzige von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite – den beiden Finanzierern des BVG – getragene Reformvorschlag. Er sichert die Renten auf dem bisherigen Niveau, ist rasch umsetzbar und bedeutet für die Vorsorgeeinrichtungen einen vertretbaren administrativen Aufwand. Mit den ausgewogenen beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen ist diese Lösung auch KMU-tauglich und vor dem Stimmvolk mehrheitsfähig. Dies hat offenbar auch den Bundesrat überzeugt.
Das Vernehmlassungsverfahren dürfte diesen Frühling beendet sein. Der Schweizerische Arbeitgeberverband erwartet, dass die Vernehmlassung zügig weiterbearbeitet wird, damit die Botschaft noch vor dem Sommer zuhanden des Parlaments verabschiedet werden kann. Die Arbeitgeber unterstützen Bundesrat und Parlament weiterhin, den demografischen Herausforderungen der beruflichen Vorsorge mit nachhaltigen Massnahmen entgegenzutreten. Wichtig ist jetzt, dass die Reform rasch durch das Parlament kommt und nicht aufgeschnürt wird. Denn damit würde der austarierte Kompromiss aus dem Gleichgewicht fallen.
WEITERE AUSKÜNFTE
- Roland A. Müller, Direktor, Tel. 079 220 52 29, roland.mueller@arbeitgeber.ch
- Martin Kaiser, Ressortleiter Sozialpolitik und Sozialversicherungen , Tel. 079 517 68 26, kaiser@arbeitgeber.ch