Bundesrat ringt sich zu verkürzter Quarantäne durch

27. Januar 2021 News

Der Bundesrat will die Arbeitslosenversicherung auch im 2021 mit einer Finanzspritze stützen. Zudem verkürzt er die Quarantäne für Personen mit einem negativen Testresultat. Eine solche Anpassung der Teststrategie hat die Wirtschaft seit längerem gefordert.

Der Bundesrat will die Löcher in der Arbeitslosenversicherung (ALV), welche die Corona-Krise gerissen hat, auch weiterhin stopfen. Wie bereits im 2020 will er die Kosten der ALV auch für die 2021 ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) übernehmen, und zwar unabhängig vom Erreichen der Schuldenobergrenze durch den ALV-Fonds. Damit soll das Vertrauen in die ALV und deren Handlungsfähigkeit als Konjunkturstabilisator gestärkt werden. Die Kosten für den Bundeshaushalt werden auf rund 6 Mrd. Fr. geschätzt. Mit seiner Finanzspritze will der Bund verhindern, dass die Schuldengrenze im ALV-Fonds überschritten wird. Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und sich auftürmenden Verlusten in verschiedenen Branchen begrüsst der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) diese Massnahme zur Stabilisierung der ALV.

Nachdem die Wirtschaftsverbände von vermehrten Tests begleitete Lockerungen gefordert haben, ist der Bundesrat bei seiner Teststrategie über die Bücher gegangen. Der SAV befürwortet die beschlossene Anpassung der Quarantäneregel mit der neuen Test- und Freigabestrategie. Demnach kann die Quarantäne mit Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde ab dem 7. Tag beendet werden, wenn die betroffene Person einen Antigen-Schnelltest oder eine molekularbiologische Analyse (PCR-Test) auf ihre Kosten durchführt und das Resultat negativ ist. Diese Regelung gilt auch für Einreisende aus Staaten oder Gebieten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko, wenn sie zuvor mit einem negativen PCR-Test in die Schweiz eingereist sind.

Für den Bundesrat hat die konsequente und rasche Umsetzung des Härtefallprogramms die höchste Priorität. Deshalb verdoppelt er die Hilfszahlungen auf nunmehr 5 Mrd. Franken. Die Aufstockung begründet die Landesregierung damit, dass die besonders betroffenen Unternehmen grösstenteils keine Kredite, sondern à-fonds-perdu-Beiträge fordern. Zudem sind die Härtefallgelder der Kantone schneller verfügbar als neue Covid-Kredite. Daneben bereitet der Bundesrat vorsorglich und zusammen mit den Banken eine Neuauflage eines Covid-Solidarbürgschaftssystems vor. Im Fokus stehen dabei gemäss Bundesrat kleine und mittlere Unternehmen, die in der ersten Welle keinen Covid-Kredit erhalten haben.