Bescheidene Lockerungen ohne Aufhebung der Homeoffice-Pflicht

12. März 2021 News

Mit der Inkraftsetzung der neuen Teststrategie müssen Bund und Kantone nun koordiniert und mit Hochdruck den Worten auch Taten folgen lassen. Dann kann auch die Homeoffice-Pflicht wie von den Arbeitgebern gefordert aufgehoben werden. Für die Lehrabsolventen eine gute Nachricht ist, dass ihre Abschlussprüfungen regulär durchgeführt werden sollen.

Der Bundesrat hat vor den Medien weitere Öffnungsschritte für die Wirtschaft skizziert, über die er nach Konsultation in den Kantonen definitiv am 19. März entscheiden wird. Demnach dürfen in der Gastronomie zwar Restaurants und Bars ihre Terrassen wieder bewirtschaften. Allerdings müssen die Innenbereiche entgegen den Forderungen der Branche bei einem zweiten Öffnungsschritt weiter geschlossen bleiben. Nicht öffnen dürfen ebenfalls Schwimmbäder und Wellnesscenter. Der Bundesrat hat es bedauerlicherweise versäumt, den geschlossenen Branchen eine Perspektive zu geben.

Ohne wesentliche Änderungen hat der Bundesrat die neue Teststrategie beschlossen, die ab dem 15. März in Kraft tritt. Damit werden künftig die Kosten aller Schnelltests übernommen. Mit den Gratistests ist das Ziel verknüpft, dass sich 40 Prozent der mobilen Bevölkerung einmal wöchentlich testen lassen, sobald verlässliche Selbsttests zur Verfügung stehen. Dies soll erreicht werden, indem sich Personen mit und ohne Krankheitssymptome testen und Testmöglichkeiten in Ausbildungsstätten, Unternehmen und weiteren Institutionen angeboten werden. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) bleibt bei der Durchführung von freiwilligen Pooltests in den Unternehmen weiterhin wichtig, dass die Auswertungen rasch – ohne tagelange Unsicherheit – erfolgen. Positiv wertet der SAV die Zusage, dass die Kontaktquarantäne entfällt für jene Unternehmen, deren Belegschaft sich im Rahmen von gepoolten Speicheltests intensiv und regelmässig testen lässt.

Der SAV begrüsst den bundesrätlichen Beschluss, wonach die Lehrabschluss- ebenso wie die Maturitätsprüfungen in diesem Jahr trotz Pandemie wenn immer möglich regulär durchgeführt werden. Für den Fall von Absagen der ordentlichen Prüfungen hat der Bundesrat vorsorgliche Ausnahmeregelungen erlassen. Der SAV hat diese Massnahmen unterstützt, um den Lehrabsolventen einen vollwertigen, auf dem Arbeitsmarkt anerkannten Berufsabschluss zu ermöglichen und die Perspektiven für einen Anschluss nach der Lehre zu erhalten.

Enttäuscht sind die Arbeitgeber hingegen, dass der Bundesrat die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht erneut verschiebt. Diese Arbeitsform ist lediglich bei einem geringen Anteil der Arbeitsplätze möglich. Ausserdem haben sich andere organisatorische und technische Massnahmen auch gemäss dem Bundesamt für Gesundheit in der Praxis bewährt und die Ansteckungsgefahr minimiert.

Für die Bekämpfung der Pandemie ist nach Ansicht der Arbeitgeber weiterhin entscheidend, mit intensivem Testen die Infektionsherde gezielt zu finden und mit raschem Impfen das Gesundheitswesen zu entlasten. Dazu müssen Bund und Kantone allerdings noch entschiedener und rascher als bisher vorgehen.