Ausweitung des Covid-Zertifikats muss rasch geklärt werden

25. August 2021 News

Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt den bundesrätlichen Entscheid, wonach individuelle Tests weitgehend kostenpflichtig werden. Der Dachverband begrüsst zudem, dass der Einsatz des Zertifikats im Arbeitsbereich geprüft wird. Diese Massnahmen sind wichtig, um einen weiteren Lockdown zu verhindern.

Der Bundesrat hat nach Konsultationen von Kantonen und Sozialpartnern beschlossen, dass symptomlose Personen die Antigen-Schnelltests ab Anfang Oktober selber bezahlen müssen. Gratis bleiben die Tests gemäss dem Bundesrat über den Oktober hinaus für Personen, die sich nicht impfen lassen können, und für Kinder unter 16 Jahren. Der Bund übernimmt zudem weiterhin, wie vom Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) gefordert, die Kosten für das repetitive Testen in Betrieben und die Impfkosten für Grenzgänger.

Die Arbeitgeber begrüssen diese Änderungen in der Teststrategie des Bundes, insbesondere den dadurch erhofften Motivationseffekt zur Impfung. Das wichtigste Mittel zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie bleibt die Erreichung einer möglichst hohen Impfquote in der Bevölkerung. Der SAV, der Schweizerische Gewerbeverband und economiesuisse haben deshalb in einem gemeinsamen Appell die Bevölkerung aufgerufen, von den Impfangeboten weiterhin Gebrauch zu machen. Sonst drohen wieder einschneidende Belastungen in Gesundheitssystem, Gesellschaft und Wirtschaft.

Nach dem Willen des Bundesrats soll zudem der Einsatz des Covid-Zertifikats im Arbeitsbereich in der Verordnung geklärt werden. Der SAV prüft den Vorschlag, wonach die Arbeitgeber das Vorhandensein eines Zertifikats einsetzen können, «wenn dies der Festlegung angemessener Schutzmassnahmen oder der Umsetzung des Testkonzepts dient». Ein Nachweis mittels eines Covid-Zertifikats würde es den Arbeitgebern erlauben, grossflächig differenzierte Schutzkonzepte für Geimpfte und Ungeimpfte einzuführen. Mit diesem Vorgehen kann ein weiterer Lockdown abgewendet werden, den die Arbeitgeber unbedingt verhindern wollen.

Nicht geändert werden sollen die bekannten und breit akzeptierten Hygiene- und Abstandsempfehlungen, die Quarantäneregeln sowie die generelle Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, Läden und im öffentlichen Verkehr.