Arbeitgeber kämpfen gegen Urlaubsforderungen

30. Oktober 2019 News

Der Schweizerische Arbeitgeberverband ergreift gegen den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub kein Referendum. Er lehnt jedoch die gesetzliche Normierung eines Vaterschaftsurlaubs wie auch weiterer im Raum stehender Urlaubsforderungen nach wie vor in aller Deutlichkeit ab.

«Wir stehen für betriebliche Lösungen anstelle von gesetzlichen Einheitsregelungen ein», nimmt Roland A. Müller, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV), vorweg. So stand dieser Tage zur Debatte, ob der SAV zusammen mit der SVP Schweiz und dem Schweizerischen Gewerbeverband im Co-Lead das Referendum gegen den unlängst beschlossenen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub ergreifen wird. «Der SAV hat an einer speziell dafür einberufenen Telefonkonferenz am 10. Oktober detailliert die Meinung seines Vorstandsausschusses eingeholt und ist zu einem negativen Entscheid gekommen», erklärt Müller. Einerseits bestehen innerhalb des Verbandes unterschiedliche Positionen, andererseits werden die Erfolgsaussichten eines Referendums als gering eingestuft. Gestützt auf den verbandsinternen Beschluss wird der SAV sowohl auf das eigenständige Ergreifen eines Referendums verzichten als auch darauf, eine schlagkräftige Gruppierung – in diesem Falle die SVP Schweiz – zu unterstützen, welche bereit ist, ihrerseits das Referendum zu ergreifen.

«Der SAV wird jedoch einen weiteren Ausbau bezahlter Absenzzeiten weiterhin klar bekämpfen – allenfalls dann gar in Form eines Referendums», spricht der Direktor den Entscheid der vorberatenden Ständeratskommission zugunsten von verschiedenen Formen eines Betreuungsurlaubs vom 29. Oktober an. Der Vaterschaftsurlaub steht im Kontext zahlreicher weiterer Forderungen nach bezahlter Freizeit. Darunter der Eltern- und Betreuungsurlaub sowie ein Ausbau der Lohnfortzahlungspflicht der Arbeitgeber für die Betreuung kranker Familienmitglieder. All diese Anliegen mit entsprechender Erhöhung der Lohnnebenkosten verteuern den Faktor Arbeit massiv und sind daher aus Arbeitgebersicht dezidiert abzulehnen. Dies insbesondere, weil bereits die Finanzierung der zweiten Säule unausweichlich eine Erhöhung der Lohnnebenkosten zur Folge haben wird.