Ein richtiger Schritt bei den Drittstaaten-Kontingenten

28. September 2018 News

Im Jahr 2019 können Unternehmen, die hoch qualifizierte Spezialisten mangels Verfügbarkeit in der Schweiz und in der EU/Efta in Drittstaaten rekrutieren müssen, auf insgesamt 8500 Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligungen zugreifen. Die Arbeitgeber begrüssen die Anhebung auf das Niveau von 2014. Mit der Aufstockung bei den Aufenthaltern trägt der Bundesrats dem Engpass der letzten Jahre Rechnung.

Der Bundesrat erhöht die Zahl der Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten ausserhalb von EU/Efta für das kommende Jahr um 500 auf total 8500 Einheiten. Dabei senkt er die bisherigen Kurzaufenthaltsbewilligungen L um 500 Einheiten, erhöht jedoch gleichzeitig die Aufenthaltsbewilligungen B um 1000 Einheiten.

Die Arbeitgeber sind erleichtert, dass der Bundesrat den Bedarf der Wirtschaft an B-Bewilligungen erkannt und deshalb diese Kontingente für 2019 erhöht hat. Insbesondere im vergangenen Jahr waren Spezialisten aus Drittstaaten derart stark begehrt, dass es bei den zur Verfügung stehenden Aufenthaltskontingenten zu einem Rückstau kam. Die pendenten Gesuche konnten erst im Folgejahr bewilligt werden. In der Planung von Projekten müssen Unternehmen aber oft frühzeitig wissen, ob das notwendige Know-how mit Sicherheit zur Verfügung stehen wird.

Die mit solchen Verzögerungen einhergehende Unsicherheit kann Projekte gefährden oder sie ins Ausland verlagern. Zudem gehen die Firmen verschiedener Branchen aufgrund der verbesserten Wirtschaftslage, aber auch des rasant fortschreitenden technologischen Wandels davon aus, dass der Bedarf an Experten mit neuem, bisher in vielen Gesellschaften nicht vorhandenem Wissen stark zunehmen wird. Diese Unternehmen sind darauf angewiesen, Arbeitskräfte mit besonderen Qualifikationen, die sie weder im Inland noch im EU/Efta-Raum finden, über Drittstaatenkontingente rekrutieren zu können. Von der erfolgreichen Anstellung solcher Spezialisten abhängig sind letztlich zahlreiche Arbeitsplätze auch von inländischen Arbeitnehmenden, die Innovationsfähigkeit der Unternehmen und die volkswirtschaftliche Wertschöpfung.

Mit der Erhöhung der Gesamtzahl an Kontingenten für das kommende Jahr entspricht der Bundesrat der Forderung der Arbeitgeber. Als kleiner Wermutstropfen ist die Senkung der Zahl von Kurzaufenthaltsbewilligungen zu beurteilen, denn das Jahr 2016 zeigte deutlich, dass die Unternehmen die 4000 zur Verfügung stehenden L-Bewilligungen vollständig ausschöpften. Daraufhin erhöhte der Bundesrat per 2017 kurzzeitig diese Kontingente.