Preis- und Lohnentwicklung rechtfertigt Rentenerhöhungen

21. September 2018 News

Im nächsten Jahr werden diverse Parameter in den Sozialversicherungen der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst, darunter die AHV- und IV-Renten, die Ergänzungsleistungen sowie der Koordinationsabzug und die Eintrittsschwelle in der beruflichen Vorsorge. Die Arbeitgeber unterstützen die vom Bundesrat beschlossenen Verordnungsänderungen.

Wie von der AHV-/IV-Kommission empfohlen, hat der Bundesrat entschieden, die minimalen und maximalen AHV-/IV-Renten um 10 bzw. 20 Franken auf neu 1185 bzw. 2370 Franken pro Monat zu erhöhen. Bei den Ergänzungsleistungen zu AHV und IV steigt der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs ebenfalls. In der zweiten Säule steigen die Grenzbeträge, also Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle, um je rund 200 Franken.

Damit werden die Beträge im kommenden Jahr erstmals seit 2015 wieder angehoben. Die Grundlage für den Entscheid bildet der sogenannte Mischindex, der die aktuelle Lohn- und Preisentwicklung abbildet. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat die Anpassungen in der AHV-/IV-Kommission, die den Bundesrat diesbezüglich berät, unterstützt. Sie treten am 1. Januar 2019 in Kraft.