Preis- und Lohnentwicklung rechtfertigt Rentenerhöhungen
Im nächsten Jahr werden diverse Parameter in den Sozialversicherungen der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst, darunter die AHV- und IV-Renten, die Ergänzungsleistungen sowie der Koordinationsabzug und die Eintrittsschwelle in der beruflichen Vorsorge. Die Arbeitgeber unterstützen die vom Bundesrat beschlossenen Verordnungsänderungen.
| Barbara Zimmermann-Gerster
Wie von der AHV-/IV-Kommission empfohlen, hat der Bundesrat entschieden, die minimalen und maximalen AHV-/IV-Renten um 10 bzw. 20 Franken auf neu 1185 bzw. 2370 Franken pro Monat zu erhöhen. Bei den Ergänzungsleistungen zu AHV und IV steigt der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs ebenfalls. In der zweiten Säule steigen die Grenzbeträge, also Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle, um je rund 200 Franken.
Damit werden die Beträge im kommenden Jahr erstmals seit 2015 wieder angehoben. Die Grundlage für den Entscheid bildet der sogenannte Mischindex, der die aktuelle Lohn- und Preisentwicklung abbildet. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat die Anpassungen in der AHV-/IV-Kommission, die den Bundesrat diesbezüglich berät, unterstützt. Sie treten am 1. Januar 2019 in Kraft.
Ihre Ansprechperson
Barbara Zimmermann-Gerster
Ressortleiterin Sozialpolitik und Sozialversicherungen
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den eingeschlagenen Weg bei der Reform der Hinterlassenenrenten. Gleichzeitig unterstützt er, dass die Auswirkungen der vom Nationalrat beschlossenen massiven Ausbauvorhaben insbesondere im Behindertengleichstellungsgesetz vertieft untersucht werden. Die neuen Verpflichtungen für Arbeitgeber drohen unverhältnismässige Kosten, Rechtsunsicherheit und Bürokratie zu verursachen, was Inklusion mehr hemmt als fördert. Hier erwarten die Arbeitgeber eine deutliche Korrektur.
Wenn über Arbeitgeberpolitik gesprochen wird, geht es oft um Rahmenbedingungen, Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit. Das ist wichtig. Aber ein funktionierender Arbeitsmarkt besteht nicht nur aus guten Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, ob Menschen tatsächlich die Chance erhalten, ihre Fähigkeiten einzubringen.
Eine neue Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen untersucht, wie die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den ersten Arbeitsmarkt verbessert werden kann. Sie zeigt: Arbeitgeber engagieren sich stark, benötigen aber eine konsequentere fachliche Unterstützung durch die IV. Entscheidend sind eine bessere Zusammenarbeit mit den behandelnden Fachpersonen sowie individuelle und betrieblich tragfähige Lösungen.
Der Nationalrat hat zwei Kommissionsinitiativen der SGK-N Folge gegeben, die den Sparbeginn in der beruflichen Vorsorge vorziehen, beziehungsweise die heutigen vier Gutschriftensätze auf zwei reduzieren wollen. Aus Sicht des Arbeitgeberverbands ist das Anliegen dahinter zwar nachvollziehbar, darf aber nicht gesondert angegangen werden, sondern muss in eine umfassende Betrachtung eingebettet werden. Werden Parameter in der beruflichen Vorsorge isoliert verändert, droht das System in Schieflage zu geraten, ohne dass ein klarer Mehrwert entsteht.