Revision des Unfallversicherungsgesetzes vor Durchbruch

8. September 2015 News

Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat Ja zu einem zukunftsfähigen Unfallversicherungsgesetz gesagt. Der von den Sozialpartnern ausgehandelte Kompromiss steht somit kurz vor dem Durchbruch. Die vom Nationalrat eingebrachte Karenzfrist lehnt der Ständerat aber richtigerweise ab.

Die Revision des Unfallversicherungsgesetzes ist kurz vor dem Ziel. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat dem Kompromiss der Sozialpartner zugestimmt. Zur Erinnerung: Die seit 2011 blockierte Revision konnte dank dem Engagement der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Dachverbände 2014 neu aufgelegt werden. Die Gesetzesrevision will primär Deckungslücken und Überentschädigungen verhindern.

Zwischen den Räten gibt es allerdings nach wie vor eine wesentliche Differenz. So will der Nationalrat einen Passus einführen, der es Arbeitgebern und Versicherern erlaubt, mit der Auszahlung des Taggelds um bis zu 30 Tage zuzuwarten. Der Ständerat lehnt eine solche Karenzfrist richtigerweise ab. Sie führt zu Ungleichbehandlungen der Versicherten im Rahmen einer obligatorischen Sozialversicherung. Zudem senkt sie nicht wie erhofft die Kosten, sondern generiert vielmehr administrativen Mehraufwand.

Das Geschäft geht nun zurück an den Nationalrat. Dieser tut gut daran, dem Ständerat zu folgen. Einem zukunftsfähigen Unfallversicherungsgesetz steht dann nichts mehr Wege.