Die Revision des Unfallversicherungsgesetzes ist besiegelt. In der Schlussabstimmung der Herbstsession haben die Räte das Gesetz definitiv angenommen.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband freut sich über das Resultat. Anfang 2014 hatte er massgeblich dazu beigetragen, dass die seit 2011 blockierte Revision neu aufgelegt werden konnte. Mit dem revidierten Gesetz können künftig Deckungslücken und Überentschädigungen verhindert werden. Das Unfallversicherungsgesetz ist nun zeitgemäss aufgesetzt.