Lösung für Lehrabschlüsse ohne Abstriche

1. April 2020 News

Ein breit abgestützter Kompromiss der Verbundpartner schafft die Voraussetzungen, dass die Lehrabschlussprüfungen trotz Corona-Krise regulär durchgeführt werden können. Für die Absolventen einer beruflichen Grundbildung bleibt damit die Anschlussfähigkeit intakt.

Die Corona-Krise trifft auch die Lernenden hart. Ihre Berufsfachschulen und überbetrieblichen Kurszentren sind mindestens bis am 19. April geschlossen. In einzelnen Branchen wie der Gastronomie sind sogar die Unternehmen per Notrecht geschlossen. Die geschlossenen Lehrbetriebe haben aber teilweise sehr innovative Ansätze gefunden, um die Lernenden weiter zu beschäftigen und auszubilden. Diese, aber auch die weniger von der Krise betroffenen Lehrbetriebe leisten derzeit Ausserordentliches und stellen sicher, dass die Lehrverhältnisse unter Beachtung der Ausbildungsziele weitergeführt werden können.

Knapp 70’000 Lernende würden in den kommenden Wochen ein Qualifikationsverfahren durchlaufen. Mit einer erfolgreichen Prüfung wird Ihnen die Kompetenz bescheinigt, ihren Beruf auszuüben. Dieses Verfahren ist wichtig, da der Abschluss nur so vom Arbeitsmarkt anerkannt wird. Das Berufsattest zeichnet die Absolventen einer beruflichen Grundbildung gerade im Vergleich zu schulischen Bildungen besonders aus. Für die Arbeitgeber wiederum ist die Arbeitsmarktfähigkeit einer der Gründe, weshalb sie sich im Lehrlingswesen so stark engagieren.

Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands dürfen die wegen der Corona-Krise erschwerten Bedingungen keinesfalls dazu verleiten, bei den Qualifikationsverfahren nachlässiger zu sein als sonst. Die diesjährigen Abschlüsse der jungen Berufsprofis dürfen weder vereinfacht noch abgesagt werden. Das haben die Lernenden, die sich je nach Beruf während zwei bis vier Jahren engagiert ihrer Ausbildung gewidmet haben, nicht verdient.

Die COVID-19-Verordnung 2 des Bundesrats zur Eindämmung des Coronavirus hat allerdings eine gewisse Verunsicherung darüber ausgelöst, wie die Qualifikationsverfahren regulär vorbereitet und durchgeführt werden. Deshalb hat sich der SAV zusammen mit den übrigen Verbundpartnern der Berufsbildung aus Bund, Kantonen und Sozialpartnern auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt und an einer nationalen Lösung gearbeitet. Nach intensiven Verhandlungen haben die Verbundpartner einen Kompromiss geschmiedet, der sicherstellt, dass alle Lernenden ihre Ausbildung diesen Sommer abschliessen können.

Wichtigstes Ergebnis dieses Kompromisses ist, dass keine minderwertigen Zeugnisse oder Atteste ausgestellt werden dürfen. Dies würde die Akzeptanz am Arbeitsmarkt gefährden. Die Verbundpartner haben sich zudem darauf verständigt, dass die schulischen Prüfungen ausfallen und die Abschlussnoten auf den Erfahrungsnoten basieren. Dies ist bedauerlich, aber notwendig, um eine differenzierte Durchführung der praktischen Prüfungen zu ermöglichen. Die Träger der Berufe (Organisationen der Arbeitswelt) sollen für ihre berufliche Grundbildung eine Variante zur Durchführung der praktischen Arbeiten wählen und von einer Expertengruppe der Kantone sowie vom Bund genehmigen lassen. Selbstverständlich sind bei allen Verfahren die Schutzmassnahmen des Bundes zur Verhinderung der Ansteckung mit dem Coronavirus strikt einzuhalten.

Der SAV setzt sich dafür ein, dass der sorgfältig erarbeitete und breit abgestützte Kompromiss am Spitzentreffen der Berufsbildung unter der Leitung von Bundesrat Parmelin ohne Abstriche verabschiedet wird.