Unbegrenzte Solidaritätsbeiträge sind der falsche Weg

3. Mai 2013 News

Nach dem Bundesrat und der nationalrätlichen Wirtschaftskommission will auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats auf eine Obergrenze für den Solidaritätsbeitrag in der Arbeitslosenversicherung (ALV) künftig verzichten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt dieses Vorhaben ab, obwohl ein gesunder Haushalt der ALV auch in seinem Interesse ist.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) unterstützt deutlich, mit 9 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen, die Deplafonierung des Solidaritätsprozents in der Arbeitslosenversicherung (ALV). Das heisst, dass künftig auch auf Lohnbestandteilen über 315’000 Franken ein Beitragsprozent erhoben werden soll, während der maximal versicherte Jahresverdienst bei 126’000 Franken bleibt. Mit diesem Entscheid folgt die ständerätliche SGK dem Bundesrat und der Wirtschaftskommission des Nationalrats, die sich bereits gegen die heutige Obergrenze von 315’000 Franken für den Solidaritätsbeitrag ausgesprochen hatten.

Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) ist klar, dass die Schulden der Arbeitslosenversicherung von mehr als 5 Milliarden Franken abzubauen sind. Die Deplafonierung des Solidaritätsbeitrags ist aus Sicht des Verbands jedoch der falsche Weg – unter anderem auch deshalb, weil sie gegen das Versicherungsprinzip der ALV verstiesse und die Lohnnebenkosten erhöhte.