Teilrevision Unfallversicherungsgesetz: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

6. Juni 2014 News

Die Teilrevision des Unfallversicherungsgesetzes kommt zügig voran: Heute hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu seinem Gesetzesentwurf eröffnet. Die seit 2011 blockierte Revision konnte nicht zuletzt dank der Sozialpartner neu aufgelegt werden.

Die Teilrevision des Unfallversicherungsgesetzes kommt zügig voran: Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zu seinem Revisionsentwurf eröffnet – die Vorlage soll noch dieses Jahr ins Parlament. Mit der Teilrevision will man in erster Linie Überentschädigungen verhindern und Deckungslücken schliessen. Damit legen Bundesrat und Parlament den Grundstein für ein zukunftsfähiges Unfallversicherungsgesetz.

Anfang 2014 einigten sich die Sozialpartner auf einen Vorschlag zur Teilrevision des Unfallversicherungsgesetzes. Die seit 2011 blockierte Revision konnte damit endlich neu aufgelegt werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hatte massgeblich zu der Lösung beigetragen und nahm die Einigung deshalb umso erfreuter zur Kenntnis.