Strengere Regeln gegen Missbrauch von Sozialversicherungen in Kraft

1. Oktober 2019 News

Die Reform zur Stärkung der Missbrauchsbekämpfung in den Sozialversicherungen ist per 1. Oktober in Kraft. Damit wird einem langjährigen Anliegen der Arbeitgeber Rechnung getragen.

Die Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) ist per 1. Oktober in Kraft. In der Volksabstimmung vom 25. November 2018 haben die Schweizer Stimmberechtigten das Bundesgesetz deutlich angenommen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat sich stets für eine wirksame Missbrauchsbekämpfung in den Sozialversicherungen stark gemacht.

Mit der beschlossenen ATSG-Revision, die für sämtliche Sozialversicherungen ausser der beruflichen Vorsorge gilt, werden unter anderem die Abläufe bei der Bekämpfung des Missbrauchs gestrafft und die Rückforderungsfrist von zu Unrecht bezogenen Sozialhilfegeldern ausgedehnt. Die Behörden können neu Geldleistungen für Personen blockieren, die sich dem Strafvollzug entziehen. Das Gesetz regelt zudem die Voraussetzungen und die zulässigen technischen Instrumente für Observationen von Versicherten bei Verdacht auf Versicherungsmissbrauch.