«Renten für unter 30-Jährige müssen künftig die Ausnahme sein»

16. März 2016 Präsentationen

Bei der Reform der Invalidenversicherung geht der Bundesrat zu wenig entschlossen vor. Obwohl die IV nach wie vor ein jährliches Defizit von 600 Millionen Franken einfährt und 13 Milliarden Franken Schulden bei der AHV hat, scheut er sich vor strukturellen Reformmassnahmen. Angesichts der hohen Neurentner-Zahlen bei Jugendlichen postulieren die Arbeitgeber deshalb einen Kurswechsel: Die Berentung von unter 30-Jährigen muss künftig die Ausnahme sein. Wichtig auch: Das Parlament muss über die Kinderrenten und Reisekosten rasch weitere Einsparungen beschliessen.

«Renten für unter 30-Jährige müssen künftig die Ausnahme sein» – das Referat von Roland A. Müller anlässlich der Medienkonferenz zum Reformbedarf in der Sozialpolitik