Nationalratskommission gegen Stabilisierungsregel bei der IV-Revision

26. April 2013 News

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats will weiterhin keine automatischen Mechanismen zur Sanierung der Invalidenversicherung einführen. Sie hält am Beschluss des Nationalrats zur sogenannten Schuldenbremse fest und zementiert damit den vom Parlament bereits eingeschlagenen Weg abseits des ursprünglichen Sanierungsziels.

Bei der Beratung der Differenzen zum zweiten Massnahmenpaket der 6. IV-Revision entschied die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) im Zusammenhang mit der Einführung des neuen stufenlosen Rentensystems im Sinne des Ständerats: Äusserst knapp, mit 13 gegen 12 Stimmen, sprach sie sich dafür aus, eine Vollrente erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent vorzusehen. Einstimmig fiel der Entscheid, bei den laufenden Renten von unter 55-jährigen Rentnerinnen und Rentnern den Besitzstand zu garantieren. Hier resultieren insgesamt Einsparungen von 60 Millionen Franken jährlich, gegenüber 45 Millionen der Beschlüsse des Nationalrats, wie die Parlamentsdienste mitteilten.

Wie der Ständerat lehnte die SGK-N zudem eine Bestimmung des Nationalrats ab, wonach für im Ausland wohnende Kinder die sogenannten Kinderrenten der tieferen Kaufkraft anzupassen sind.

Beim neuen Finanzierungsmechanismus (Schuldenbremse) hält die Kommission hingegen mit 17 zu 8 Stimmen am Beschluss des Nationalrats fest, auf automatische Mechanismen zur Sanierung der IV zu verzichten. Es bleibt damit der – unbestrittene – politische Auftrag für den Fall, dass sich abzeichnet, dass der Bestand der flüssigen Mittel und der Anlagen des IV-Ausgleichsfonds innerhalb der nächsten drei Jahre während zweier aufeinanderfolgender Rechnungsjahre unter 40 Prozent einer Jahresausgabe liegen wird. Dann muss der Bundesrat dem Parlament eine Gesetzesvorlage vorlegen, die zur Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichts der IV führt.

Griffige Stabilisierungsregel gefordert
Insbesondere mit diesem Beschluss zu einer zahnlosen Schuldenbremse verharrt die SGK-N auf dem bereits eingeschlagenen Weg abseits des Sanierungspfads. Der Schweizerische Arbeitgeberverband fordert den Nationalrat auf, Gegensteuer zu geben und eine griffige Stabilisierungsregel zu beschliessen, um das finanzielle Gleichgewicht der IV langfristig zu sichern.