Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) will bei der Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose (19.051) mehrheitlich eine massive Ausweitung des Bezügerkreises erwirken. Sie hat es verpasst, auf den Ständerat zuzugehen, und verteuert damit nicht nur die neue Sozialleistung, sondern riskiert auch das Scheitern der Vorlage.
Altersgrenze wird faktisch ausgehebelt
Statt – wie von den Arbeitgebern gefordert – das Mindestbezugsalter auf 62 Jahre anzuheben, beharrt die SGK-N auf Alter 60 und lockert gleichzeitig die Bezugsvoraussetzungen erheblich. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt das Ziel des Bundesrats, ausgesteuerten älteren Personen eine existenzsichernde Überbrückungsleistung zu ermöglichen. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass die Betroffenen nicht anderweitig auf existenzsichernde Mittel zurückgreifen können.
Das Gesamtpaket der Massnahmen muss jedoch dafür sorgen, dass ältere Arbeitnehmer gar nicht erst in den Anspruchskreis für die neue Überbrückungsleistung geraten. Angesichts des sich akzentuierenden Fachkräftemangels ist es wichtig, Menschen besser dabei zu unterstützen, wieder im Arbeitsmarkt Tritt zu fassen, wenn sie vor Alter 60 die Stelle verlieren. Geht es nun nach der SGK-N, sollen sogar bereits vor Alter 60 ausgesteuerte Personen in den Genuss der neuen Leistung kommen, sobald sie zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr noch während fünf Jahren gearbeitet haben. Faktisch wird die Altersgrenze 60 für einen Bezug damit sogar ausgehebelt.
Massnahmen zur raschen Wiedereingliederung sind zentral
Die Kommission verpasste es, den Fokus stärker auf die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu legen. Der SAV machte in aller Deutlichkeit auf die Relevanz der sechs weiteren Massnahmen des bundesrätlichen Sieben-Punkte-Plans zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials aufmerksam. Ziel des Massnahmenpakets wäre es, die Konkurrenzfähigkeit insbesondere älterer Arbeitskräfte zu stärken und die soziale Sicherheit von Menschen zu verbessern, die nach Alter 60 ausgesteuert werden.
Nur im Rahmen dieses Gesamtplans ist der SAV grossmehrheitlich bereit, das Konzept der Überbrückungsleistung im Sinne einer ultima ratio grundsätzlich mitzutragen. Entscheidend sind aber die Vermeidung von Fehlanreizen und die Verstärkung der Massnahmen für eine raschere Wiedereingliederung der Betroffenen.
Dass die SGK-N gar noch einen Schritt weitergeht und in Abweichung von Bundes- und Ständerat auf einen Plafond der Leistungen verzichten will, ist verantwortungslos. Der Nationalrat muss die Vorlage in der Frühjahrsession so weit auf Kurs bringen, dass anschliessend eine Einigung mit dem Ständerat möglich wird. Sonst droht die neue Leistung am Schluss gänzlich zu scheitern.