Die nationalrätliche Sozialkommission hat der Teilrevision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) weiteren Schub verliehen: Mit 21 zu 0 Stimmen sprach sie sich für die Anpassung des UVG aus. Die Revision will in erster Linie Überentschädigungen verhindern und Deckungslücken schliessen.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband freut sich über das Resultat. Anfang 2014 hatte er massgeblich dazu beigetragen, dass die seit 2011 blockierte Revision neu aufgelegt werden konnte.
Das Geschäft ist nun bereit für den Nationalrat. Mit ihrem heutigen Entscheid hat die Kommission jedenfalls einen weiteren Schritt hin zu einem zukunftsfähigen Unfallversicherungsgesetz gemacht.